Viersen Fleischverkäufer wollen gestehen

Viersen · Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe müssen sich seit gestern zwei Mönchengladbacher Unternehmer vor dem Landgericht verantworten. Die früheren Geschäftsführer einer Groß- und Einzelhandelsfirma für Fleischwaren verfolgten aufmerksam den Vortrag der Staatsanwältin.

Die Gesellschafter des inzwischen insolventen Unternehmens unterhielten Betriebsstätten in Mönchengladbach und den Schlachthof Viersen. Die Anklagevertreterin wirft den 60 und 67 Jahre alten Brüdern vor, in den Jahren 1993 bis 1998 gemeinsam Betriebssteuern in Höhe von 5,3 Millionen Mark hinterzogen zu haben. Über mehrere Jahre sollen sie das Finanzamt mit falschen Angaben getäuscht haben. Laut Anklage sollen die Gladbacher auch zu wenig Einkommensteuer gezahlt haben. Die Anklageschrift geht von einem gemeinsamen Tatplan der "Fleischverkäufer" aus. So sollen sie mit Schwarzgeschäften das Finanzamt geprellt haben. Im Fleischwaren-Großhandel wurde oft nur die Hälfte abgerechnet. Das entdeckten die Steuerfahnder, die nach einer anonymen Anzeige Durchsuchungsaktionen starteten. Lieferscheinblocks enthielten Lücken. Auslieferungsfahrer rechneten bar ab. Diese Gelder wurden nicht verbucht, so die Staatsanwaltschaft. Fehlende Belege soll einer der Angeklagten auf dem Gartengrill verbrannt haben.

Zur Sache wollten die Männer gestern zunächst nichts sagen. Das änderte sich, als das frühere Einstellungsangebot des Gerichts bekannt wurde. Das Düsseldorfer Finanzgericht war nach neuen Steuerberechnungen von einer geringeren Steuerhinterziehung der Brüder ausgegangen. Danach hatte die Wirtschaftsstrafkammer den Angeklagten 2006 eine Verfahrenseinstellung vorgeschlagen. Allerdings sollten die Ex-Geschäftsführer jeweils eine Geldbuße von 100 000 Euro zahlen. Deren Anwälte hatten das Angebot angenommen. Doch die Angeklagten zahlten nicht. "Wir konnten die Summe nicht aufbringen", so der 67-Jährige. Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft nicht mehr bereit, das Verfahren einzustellen. Schließlich kam es gestern zu einer Höchststrafen-Vereinbarung. Danach erwartet die Angeklagten eine Bewährungsstrafe bis zu zwei Jahren. Außerdem müssen sie jeder eine Geldbuße in Höhe von 20 000 Euro zahlen — und ein Geständnis ablegen. Beim nächsten Prozesstag wollen sie aussagen.

(RP)
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