Brüggen Für Flüchtlinge fehlen Jobs und Wohnungen

Brüggen · Bezahlbare Wohnungen für Singles gibt es kaum. Daher leben viele weiter in Sammelunterkünften

Flüchtlinge, die allein nach Brüggen gekommen sind, haben kaum eine Chance, in der Gemeinde eine Wohnung zu finden. Sie müssen selbst dann, wenn sie ein Bleiberecht erhalten haben, weiterhin in Sammelunterkünften leben. Das erläuterte Anja Tiskens, Leiterin des Sachgebiets Soziales bei der Gemeindeverwaltung, in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren.

Derzeit leben in der Gemeinde Brüggen 260 Flüchtlinge. 64 von ihnen haben ein Bleiberecht. Sie erhalten eine Grundsicherung vom Jobcenter und müssten sich per Gesetz eigentlich selbst eine Wohnung in Brüggen suchen. Doch bezahlbare Wohnungen für Singles gibt es kaum. Damit diese Menschen nicht obdachlos werden, leben sie nun zunächst weiterhin in den Gemeinschaftsunterkünften. Diese sind für einen dauerhaften Aufenthalt nicht geeignet, wie die Verwaltung in ihrer Vorlage zur Sitzung ausführte: "Die Zimmer in den Gemeinschaftsunterkünften sind immer mit mehreren Personen belegt und lassen keine Privatsphäre zu. Bei Vollbelegung würden bis zu 60 Personen gemeinsam Küche und Bäder nutzen. Das kann nur eine vorübergehende Wohnsituation sein."

Ende 2016 trat in NRW die Wohnsitzauflage in Kraft. Brüggener Flüchtlinge, denen danach das Bleiberecht zugesprochen worden ist, müssen zunächst drei Jahre in Brüggen wohnen. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen möglich - zum Beispiel dann, wenn sie nachweisen können, dass sie in einer anderen Stadt eine Arbeit aufnehmen könnten. Flüchtlinge, die vor dem 29. November 2016 das Bleiberecht bekamen, dürfen auch in andere Städte in Nordrhein-Westfalen ziehen.

"Die Verwaltung mietet auch weiterhin Wohnungen an, damit die Flüchtlinge aus den Sammelunterkünften herauskommen", erklärte Tiskens. Doch in den Wohnungen werden vorrangig Familien unterbracht. Am Eichenweg in Brüggen baut die GWG derzeit ein Haus, in dem 50 bis 60 Menschen untergebracht werden können. Weitere Wohnungen sollen am Altenheim in Bracht entstehen. Doch auch der neu geschaffene Wohnraum, so erklärte die Verwaltung, werde nicht für jede Einzelperson eine Wohnung vorhalten. Sie müssten weiterhin in Wohngemeinschaften in Wohnungen zusammen leben.

199 Flüchtlinge, die in Brüggen leben, sind 18 bis 64 Jahre alt, also im arbeitsfähigen Alter. Doch die Arbeitsaufnahme sei nicht einfach, da häufig die Ausbildungsgänge nicht zueinander passen, wie Tiskens erklärte: "Man muss durch eine Probearbeit erst feststellen, welche Fähigkeiten jemand hat." Wer noch kein Bleiberecht hat und arbeiten will, kann eine Arbeitserlaubnis für einen bestimmten Job beantragen und erhält dann auch den Mindestlohn, etwa für die Erntearbeit beim Bauern.

(bigi)
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