Viersen Geländer im Jobcenter nach Sturz provisorisch gesichert

Viersen · Ein Schreiner hat stabile Holzstäbe eingezogen

Nachdem ein zwei Jahre alter Junge bei einem Unfall im Treppenhaus des Jobcenters in Viersen vier Meter tief gestürzt war, ist die Brüstung der Treppe mittlerweile gesichert. Vorerst provisorisch, wie Michael Becker, Sprecher des Jobcenters, mitteilte. "Ein Schreiner hat stabile Holzstäbe eingezogen", sagte Becker. Mit dem Vermieter werde eine dauerhafte Lösung besprochen. Das Geländer solle zeitnah angepasst werden. Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Viersen und der Agentur für Arbeit.

Mitte Februar war der Zweijährige durch eine Lücke im Geländer gerutscht und vier Meter tief gefallen. Das Kind wurde mit dem Rettungshubschrauber zu einem Krefelder Klinikum transportiert. Mittlerweile ist der Junge wieder zu Hause.

Für Treppengeländer in Gebäuden, in denen häufig mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, gilt eine DIN-Norm. "Die zur DIN-Norm gehörende Bauordnung schreibt vor, dass das Treppengeländer nur Öffnungen aufweisen darf, die den Maximalabstand von zwölf Zentimetern nicht überschreiten", erklärt Diplom-Ingenieur Helge-Lorenz Ubbelohde, Bundesfachleiter Bauwesen beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger in Berlin.

Im Jobcenter sind die Öffnungen im Geländer größer. Doch rechtlich gesehen bestehe nicht die Pflicht, es jetzt an die Norm anzupassen, sagt Becker. Denn es gelte Bestandsschutz. Beim Einzug des Jobcenters 2005 habe die Bauaufsicht das Geländer geprüft und abgenommen.

(naf)
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