Brüggen Gemeinde will Bürger vor Funkmastbau anschreiben

Brüggen · In Oebel waren Anwohner überrascht worden. Die FDP hatte beantragt, künftig vorab zu informieren

 Die Anwohner in Oebel wurden vom Bau des Mastes überrascht.

Die Anwohner in Oebel wurden vom Bau des Mastes überrascht.

Foto: jkn

Die Gemeinde Brüggen will Bürger, die in der Nähe eines geplanten Mobilfunkstandorts wohnen, künftig vorher schriftlich über das Vorhaben informieren. Das hat der Bauausschuss einstimmig beschlossen. Die FDP hatte im Februar einen Antrag dazu gestellt, nachdem Anwohner in Oebel vom Bau eines Mobilfunkmasts hinter ihren Gärten überrascht worden waren. Das Verfahren soll zunächst für zwei Jahre angewendet, dann gegebenenfalls verbessert werden. Es soll nur für neue Standorte gelten, nicht aber für Änderungen an bestehenden Anlagen.

Sobald ein Mobilfunkbetreiber mitteilt, dass er einen Standort sucht, will die Verwaltung dies wie bisher in den öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses und des Rates mitteilen. Stellt ein Mobilfunkanbieter einen Genehmigungsantrag, will die Gemeinde künftig die Öffentlichkeit über das Stadtjournal und die Presse informieren. Sie will Bürger auch darauf hinweisen, wo sie im Rathaus Auskünfte zu dem Vorhaben bekommen und Stellungnahmen abgeben können.

Darüber hinaus hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Grundstückseigentümer anzuschreiben, die in einem Radius wohnen, der dreimal so groß ist wie die Höhe der geplanten Anlage. In dem Anschreiben will die Gemeinde Eigentümern mitteilen, dass ein Mobilfunkanbieter einen Genehmigungsantrag für einen Sendemast gestellt hat, und auf Möglichkeiten der Information und Stellungnahme hinweisen. Die Stellungnahmen, die von Bürgern bei der Gemeinde eingehen, will die Verwaltung dann ohne Wertung und zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde an die Genehmigungsbehörde und an den Antragsteller weiterleiten. Im Ausschuss für Bauen und Klimaschutz will die Verwaltung über die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Bürger berichten.

Im Fall des Funkmastes in Oebel hatten Anwohner gegen den Kreis Viersen geklagt, der die Baugenehmigung erteilt hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte jetzt, die Genehmigung sei aufzuheben. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hatte keine Berufung zugelassen. Sowohl der Kreis Viersen als auch die Deutsche Funkturm GmbH, die für die Deutsche Telekom den Mast errichtete, haben beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

(biro)
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