Kreis Viersen Gericht: Wachkoma-WG unterliegt der Heimaufsicht

Kreis Viersen · Ein Pflegedienst aus dem Kreis Viersen hat gegen die Heimaufsichtsbehörde geklagt. Ein Gerichtssprecher schätzt das Urteil als richtungsweisend ein

Eine Wachkoma-Wohngemeinschaft ist eine Heim-Einrichtung und keine ambulante Versorgungsform für Menschen, die schwerst pflegebedürftig sind. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt entschieden.

Offenbar wollte ein Pflegedienst im Kreis Viersen eine Wachkoma-WG einrichten. Er klagte gegen die Heimaufsichtsbehörde des Kreises Viersen, die die Auffassung vertrat, dass nicht-mobile und nicht-kommunikationsfähige Patienten nicht als Untermieter agieren können.

Wachkoma- und auch Beatmungs-WGs gelten als ambulante Versorgungsform. In der Regel mieten die Patienten als Untermieter ein Zimmer in einer Wohnung an. Der Pflegedienst ist in der Regel der Hauptmieter der Wohnung und übernimmt die Pflege. Da der Anteil der medizinischen Behandlungspflege meist groß ist, können in der Regel viele Leistungen über die Krankenkassen abgerechnet werden. Im Kreis Viersen gibt es fünf Beatmungs-WGs mit 34 Plätzen; zwei weitere sollen in Planung sein. "Die Beatmungs-WGs sind von dem Urteil nicht betroffen", meint Markus Wöhrl, Sprecher des Kreises Viersen.

Im Fall der Wachkoma-WG folgte das Verwaltungsgericht der Ansicht des Kreises Viersen, dass die Bewohner aufgrund ihres Gesundheitszustands auf eine Betreuung rund um die Uhr angewiesen seien und der Pflegedienst die Vollversorgung gewährleiste. Damit sei es keine Wohngemeinschaft, sondern eine Heim-Einrichtung. Die angebotenen Leistungen seien typisch für Pflegeheime. Die Patienten bedürften einer Intensivbetreuung. Deshalb fielen derartige WGs unter die Aufsicht der Behörde, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

"Meines Wissen ist das Urteil singulär. Zumindest für unseren Gerichtsbezirk wird es richtungsweisend sein", sagt Christoph Schulte-Bunert, Sprecher des Verwaltungsgerichts. Für den betroffenen Pflegedienst, aber auch für Wachkoma-WGs generell könnte das Urteil weitreichende Folgen haben, weil für stationäre Einrichtungen andere Anforderungen von baurechtlichen Bestimmungen bis hin zum Personalschlüssel gelten als für eine ambulante Versorgung.

Der Pflegedienst hat noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Der Kreis Viersen wollte zu dem laufenden Verfahren nicht Stellung nehmen.

(RP)
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