Viersen Großvater bestreitet Missbrauchsvorwürfe der Enkelin

Viersen · Zur Person wollte der Angeklagte keine Angaben machen. Laut Anklage soll sich der Mann mit den langen grauen Haaren in den Sommerferien 2011 an seiner damals elf Jahre alten Enkelin vergangen haben.

 Ein 62-Jähriger soll sich an seiner Enkelin vergriffen haben. Deshalb steht er jetzt vor Gericht.

Ein 62-Jähriger soll sich an seiner Enkelin vergriffen haben. Deshalb steht er jetzt vor Gericht.

Foto: Detlef Ilgner

Das Kind übernachtete des öfteren bei ihrem Opa. Beide schliefen zusammen auf einer Couch. Am anderen Morgen beklagte sich das Kind über Unterleibs- und Bauchschmerzen. Später wurde sie von ihrer Mutter abgeholt. Zum sexuellen Missbrauch sagte die Elfjährige der Mutter damals nichts. Sie vertraute sich später zunächst einem Bruder und dann einem Kinderarzt an.

Den nun folgenden Auftritt zahlreicher Zeugen verfolgte der Angeklagte im Gerichtssaal weiterhin schweigend. Zunächst machte die Mutter der jetzt 14 Jahre alten Tochter eine Zeugenaussage. Das Mädchen habe damals darunter gelitten, dass ihre engste Freundin an Krebs gestorben war. Die Tochter hatte schulische Probleme, litt unter Schlafstörungen. Aber erst viel später erfuhr die Mutter, was der Angeklagte der Enkelin angetan haben soll. Erst 2013 hatte sich das Mädchen dem Kinderarzt anvertraut. Der Großvater habe sie damals misshandelt. An dem Morgen sei sie mit Unterleibsschmerzen aufgewacht. Sie habe die Hand des Opas in ihrer Hose und in ihrem Sexualbereich gespürt. Der Arzt empfahl den Besuch einer Erziehungsberatungsstelle. So erfuhr auch die Mutter von dem Vorfall.

Im Gerichtssaal wurde auch bekannt, dass sich das Opfer zuerst ihrem 15 Jahre alten Bruder anvertraut hatte. Daran erinnerte sich der Schüler in seiner Zeugenaussage. Er selbst habe danach auch nicht mehr bei dem Opa übernachtet. "Ich fühlte mich da nicht mehr wohl", gestand der 15-Jährige. Bei der Polizei, inzwischen hatte die Familie den Großvater angezeigt, wiederholte der Bruder, was ihm die Schwester anvertraut hatte.

Die Verlobte (36) des Angeklagten erinnerte sich daran, wie entsetzt der 62-Jährige in ihrer Gegenwart auf die Vorwürfe der Enkelin reagiert habe. "Das musst du dir vorstellen, was die Enkelin mir da unterstellt. Das kann doch nicht wahr sein", habe der Partner mit kalkweißem Gesicht gerufen. Vielleicht habe die Enkelin das alles nur erfunden, um bedauert zu werden, gab die Verlobte des Opas zu bedenken.

Eine 14-jährige Halbschwester der Enkelin hatte zur Tatzeit ebenfalls mit in der Wohnung des Angeklagten geschlafen. "Mir ist damals nichts aufgefallen. Es war alles ganz normal", so die 14-jährige Tochter des Vierseners. Der Kinderarzt erinnerte sich auch daran, dass die Enkelin damals an Schlafstörungen litt und Suizidgedanken äußerte.

Nach dieser Aussage beschloss das Jugendschöffengericht, die Enkelin des Angeklagten nicht mehr zu vernehmen. Das Gericht will eine Sachverständige beauftragen, um von der Enkelin ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu erstellen. Denn erst jetzt am ersten Prozesstag seien Symptome einer psychischen Erkrankung des Missbrauchsopfers wie die Selbstmord-Ideen im Gerichtssaal bekannt geworden.

(RP)
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