Viersen Gummiknüppel-Schlag: Es war kein Raub

Viersen · BRÜGGEN/KREFELD (BL) Es war gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und kein Raub. Zu diesem Entschluss kam das Krefelder Schöffengericht im Falle eines 29-Jährigen aus Brüggen, der einen anderen Mann mit dem Gummiknüppel geschlagen hatte. Statt einer weitaus höheren Strafe, wie sie bei einem Raub zu verhängen gewesen wäre, kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten davon. Außerdem muss er dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von dreihundert Euro zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte auf seinen Kontrahenten mehrmals mit einem Gummiknüppel eingeprügelt hatte. Das hatte der Angeklagte zuvor abgestritten. Ein Zeuge berichtete aber glaubhaft, dass der Angeklagte sehr aggressiv gewesen sei und sein Opfer erst am Kragen gepackt und verprügelt und dann Geld gefordert hatte.

Das Gericht konnte allerdings nicht nachweisen, dass der Täter sich bereichern wollte. Der 29-Jährige hatte angegeben, der andere habe ihm das Geld geschuldet. Das hatte auch dessen Lebensgefährtin bestätigt. Sie habe zuvor den Fehler gemacht, dem Geschädigten den defekten Mofaroller ihres Lebensgefährten für zwanzig Euro zu verkaufen, hatte sie erklärt. Damit sei der aber nicht einverstanden gewesen und habe mehr Geld gefordert. Daraufhin müsse es wohl zum Streit gekommen sein.

(RP)
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