Viersen Halteverbote und Straßensperren an Karneval

Viersen · Rund um die Karnevalstage werden wegen der Umzüge in den Innenstadtbereichen von Viersen, Dülken und Süchteln Halteverbote und Straßensperren eingerichtet. Zugleich macht die Stadt Falschparke darauf aufmerksam, dass ihr Fahrzeug an den Haken genommen und das Abschleppen oder das Versetzen des Wagens dem Halter in Rechnung gestellt wird.

In Alt-Viersen ist der Tulpensonntag, 7. Februar, Schwerpunkttag der Feiern. Diese beginnen am Morgen um 11.11 Uhr mit dem Rintger Zug. Der Tulpensonntagszug beginnt bereits um 13.11 Uhr. Die Halteverbote im Kernbereich gelten ab 8 Uhr, die Straßensperren ab 10 Uhr.

Am Rosenmontag, 8. Februar, ziehen die Wagen in Süchteln ab 10.11 Uhr. Hier gilt: Halteverbote sind ab 6 Uhr in Kraft, Straßensperren ab 8 Uhr.

Umfangreicher sind die Sperren in Dülken: So ist bereits am Altweiberdonnerstag, 4. Februar, rund um den Alten Markt mit Behinderungen zu rechnen. Am Rosenmontag gelten Halteverbote ab 9 Uhr, die Straßensperren ab 11 Uhr. Der Zug setzt sich um 13.11 Uhr in Bewegung. Am Aschermittwoch, 10. Februar, gelten erneut in weiten Teilen der Dülkener Innenstadt Halte- und Fahrverbote. Grund ist der Schöppenmarkt.

Die Halteverbote und die Straßensperren werden im Vorfeld durch Schilder angekündigt. Die Stadt bittet darum, die Verbote auch nach dem Zugende zu beachten, weil die Straßen und Wege für die Reinigung und Abfallentsorgung frei sein müssen.

(jov)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort