Kreis Viersen Heilpraktiker Klaus R. erringt Sieg vor Gericht

Kreis Viersen · Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen den Heilpraktiker Klaus R. wegen fahrlässiger Tötung. Der Kreis untersagte ihm 2016 die Tätigkeit. Jetzt hob das Verwaltungsgericht das Verbot auf

 An der Marktstraße in Bracht hatte Klaus R. das alternative Krebszentrum eingerichtet. Viele Patienten kamen aus den Niederlanden.

An der Marktstraße in Bracht hatte Klaus R. das alternative Krebszentrum eingerichtet. Viele Patienten kamen aus den Niederlanden.

Foto: Busch

Der Heilpraktiker Klaus R. hat einen juristischen Erfolg errungen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das für den Kreis Viersen geltende Berufsverbot für den Heilpraktiker aufgehoben. In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es, dass "die am 4. August 2016 getroffene Untersagung der Tätigkeit als Heilpraktiker im Kreisgebiet sich nicht als offensichtlich rechtmäßig" erweist.

Zum Hintergrund: Klaus R. betrieb an der Marktstraße in Brüggen-Bracht ein alternatives Krebszentrum. Drei Patienten aus den Niederlanden und aus Belgien starben im Juli 2016 kurz nach der Behandlung mit 3-Bromopyruvat (3-BP) im Brachter Krebszentrum. Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt seitdem gegen Klaus R. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Dem Heilpraktiker wird vorgeworfen, bei der Behandlung der Krebspatienten mit dem experimentellen Wirkstoff 3-BP gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen, dadurch möglicherweise Gesundheitsschäden und den Tod von Patienten verursacht zu haben. Die Ermittlungen dauern weiter an, wie Staatsanwalt Marcel Dörschug gestern mitteilte. Es liegt kein rechtsmedizinisches Gutachten vor, das nachweist, dass die verabreichte Substanz 3-BP ursächlich mit dem Tod der Patienten zusammenhängt.

Nach Bekanntwerden der Todesfälle wurde die Praxis in Bracht erst vorübergehend geschlossen, später aufgelöst. In den Praxisräumen des Krebszentrums eröffnete im Juni dieses Jahres eine Physiotherapie-Praxis. Am 4. August 2016 hatte der Kreis Viersen Klaus R. bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Tätigkeit im Kreisgebiet untersagt - bis jetzt. Wenn der Beschluss des Verwaltungsgerichts Anfang November rechtskräftig werden sollte, dürfte R. also wieder im Kreis Viersen praktizieren.

Der Kreis Viersen wollte gestern nicht Stellung nehmen. "Wir klären das gerade. Womöglich gibt es Anfang kommender Woche ein Ergebnis", sagte Kreis-Sprecher Markus Wöhrl. Offen bleibt auch, ob der Kreis Viersen Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegt. Nach Informationen der Redaktion gibt es Gespräche zwischen den Kreisbehörden und dem NRW-Gesundheitsministerium - möglicherweise, um ein einheitliches Vorgehen abzustimmen.

Das gab es bisher nicht. Der Kreis Viersen war bislang die einzige Behörde, die aktiv wurde. Klaus R., der aus Moers stammt, hatte auch im Kreis Wesel - bereits 2010 - seine Tätigkeit als Heilpraktiker angemeldet. Der Kreis Wesel sah auch nach einer Überprüfung nach den Brachter Todesfällen keine rechtliche Handhabe für eine Untersagung. Anfang September dieses Jahres wies die Bezirksregierung den Kreis Wesel dann an, dem Heilpraktiker ebenfalls die Tätigkeit zu untersagen. "Wir halten aber an unserer Rechtsauffassung fest", sagte die Sprecherin des Kreises Wesel, Linda Kleine-Nathland.

Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Regierungsbezirk Düsseldorf - und entsprechend für den Widerruf - ist die Stadt Krefeld zuständig. Die aber steht bislang auf dem Standpunkt, dass es bis zum Abschluss der Ermittlung keinen Anlass für ein Berufsverbot gibt.

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nun lediglich geklärt, dass der Kreis Viersen nicht für ein Berufsverbot zuständig ist. Das Gericht räumt aber ein, dass es "Regelungslücken" gibt, denn am Ende der Urteilsbegründung heißt es: "Eine Ermächtigungsgrundlage existiert für die Überwachung der beruflichen Tätigkeit von Heilpraktikern im Gegensatz zu Ärzten nicht."

(RP)
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