Schwalmtal Hunde im Rathaus anmelden: Schwalmtal mahnt Halter

Schwalmtal · Wer den Hund nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld

Die Gemeinde Schwalmtal weist auf die Regelungen für Hundehalter hin, die ihren Hund im Rathaus anmelden müssen. Derzeit sind in Schwalmtal 1934 Hunde gemeldet. Wer einen Hund hält, zahlt dafür derzeit 80 Euro pro Jahr Hundesteuer. Wer zwei Hunde hält, zahlt pro Hund 120 Euro. Ab drei Hunden im Haus werden 150 Euro pro Hund und Jahr fällig. Wer den Hund nicht anmeldet, handelt ordnungswidrig. Er muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wer einen Hund aufnimmt, muss ihn innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeindeverwaltung anmelden, spätestens dann, wenn der Hund drei Monate alt ist. Die Steuer zahlen muss der Halter. Und Hundehalter, darauf weist die Verwaltung hin, ist derjenige, der einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, dann gilt derjenige als Halter, der den Hund zwei Monate lang pflegt, unterbringt oder ihn auf Probe zum Anlernen hält. Die Hunde, die in einem Haushalt leben, gelten als von den Mitgliedern des Haushalts gemeinsam gehalten. Wenn also mehrere Personen in einer Familie einen oder mehrere Hunde halten, sind sie Gesamtschuldner, erklärt die Verwaltung. Und auch für Hofhunde, Zwingerhunde und Jagdhunde muss die Steuer bezahlt werden. Damit man sehen kann, wer die Hundesteuer bezahlt, muss der Hund die Hundesteuermarke der Gemeinde gut sichtbar tragen, sobald er sich außerhalb des eigenen Grundstücks befindet.

Wer einen Hund verkauft, verschenkt oder mit ihm umzieht, sollte ihn bei der Gemeinde ab- und am neuen Wohnort anmelden. Stirbt der Hund, ist auch das der Gemeinde mitzuteilen. Die Formulare gibt es beim Bürgerservice im Rathaus, Markt 20 in Waldniel.

(biro)
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