Kreis Viersen IHK: Gesetz zu verkaufsoffenen Sonntagen prüfen

Kreis Viersen · Der FDP-Landtagskandidat Frank a Campo will die Verantwortung für die Sonntage an die Kommunen übertragen

Die Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein hat sich dafür augesprochen, dass die NRW-Landesregierung an der Möglichkeit von mindestens vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr festhält. Außerdem forderte das höchste Gremium der IHK eine Überprüfung der landesgesetzlich festgeschriebenen Anforderungen im Ladenöffnungsgesetz.

In den vergangenen Monaten hatte die Dienstleistungsgesellschaft Verdi wiederholt gegen einzelne verkaufsoffene Sonntagen geklagt. Die Kläger bezogen sich dabei auf den im Ladenöffnungsgesetz festgehaltenen "Anlassbezug" für verkaufsoffene Sonntage. Danach darf an einem verkaufsoffenen Sonntag nicht der ökonomische Vorteil der Händler im Vordergrund stehen. Der öffentliche Anlass muss im Vordergrund stehen. In der Stadt Viersen wird beispielsweise auf das traditionelle Weihnachtsshopping am dritten Advent in diesem Jahr erstmals verzichtet; außerdem werden die Bereiche in der Stadt, in denen die Sonntagsöffnung erlaubt ist, verkleinert. So will die Stadt einer Klage entgehen.

"Die Beantragung und die Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage führt aktuell zu einer extremen Verunsicherung - sowohl auf Seiten der Werbegemeinschaften als auch auf Seiten der Ordnungsämter", erklärte IHK-Vizepräsident Rainer Höppner. "Die Frage zur Genehmigungsfähigkeit verkaufsoffener Sonntage ist aber für den innerstädtischen Handel von großer Bedeutung." Es gehe den Händlern und den Städten an diesen Tagen nicht nur um Umsätze, sondern vor allem darum, die Attraktivität der Handelsstandorte den Kunden deutlich zu machen, betonte die Kammer. Die Landesregierung hatte den Kommunen als Unterstützung bei der Planung von verkaufsoffenen Sonntagen eine "Handreichung" in Aussicht gestellt. Die Regierung hat derzeit jedoch nicht vor, die Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes generell zu überprüfen und eine Gesetzesänderung zu veranlassen. "Die IHK-Organisation sieht jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Landesgesetzgeber den aus dem Grundgesetz abgeleiteten Anlassbezug für die Genehmigungsfähigkeit von verkaufsoffenen Sonntage zu eng auslegt", sagte Rainer Höppner. "Wir halten eine grundsätzliche Überprüfung der im Ladenöffnungsgesetz und in Gerichtsurteilen aufgestellten Anforderungen daher für notwendig." Der Viersener FDP-Landtagsabgeordnete Frank a Campo erklärte: "Die Verantwortung für verkaufsoffene Sonntage ist an die Kommunen zu übertragen. Mit einer Änderung im Gesetz nach der Landtagswahl wäre der dritte Adventssonntag für Viersen noch zu retten, und auch die Geschäfte außerhalb der Fußgängerzone könnten sich wieder beteiligen."

(mrö)
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