Viersen Instrumentenbauer müssen Holz melden

Viersen · Das Artenschutzabkommen der Europäischen Union ist aktualisiert worden. Über artengeschützte Holzarten müssen Instrumentenbauer, Musikgeschäfte und Holzhändler Buch führen

 Wer Instrumente aus artengeschützten Hölzern verkauft, muss sie registrieren lassen.

Wer Instrumente aus artengeschützten Hölzern verkauft, muss sie registrieren lassen.

Foto: Bretz

Strengere Regeln gelten künftig für Instrumentenbauer, Musikgeschäfte und Holzhändler. Im Kreis Viersen müssen sie bei der Unteren Naturschutzbehörde ihre Bestände an Rohholz, Kleinteilen, fertigen Instrumente und sonstigen Erzeugnissen melden, wenn diese aus Palisander- oder Bubinga-Holz gefertigt wurden. Anfang des Jahres wurde das Artenschutzabkommen der Europäischen Union aktualisiert, und das hat schon zu Anfragen bei der Kreisverwaltung geführt.

Betroffen sind alle Dalbergia-Arten (Palisander-Holz) sowie drei Bubinga-Arten (Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana und Guibourtia tessmannii). Palisander- und Bubinga-Holz werden im Instrumentenbau für Gitarren, Klarinetten, Oboen, Blockflöten, Harfen und Trommeln eingesetzt. Im Möbelbau werden diese Holzarten für Drechsel- und Intarsienarbeiten verwendet. Holzhändler, Instrumentenbauer und Musikgeschäfte im Kreis müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich ihre Bestände melden und die Herkunft des Holzes durch Rechnungen oder Kaufbelege nachweisen.

Für Händler dieser Holzarten bestehe außerdem eine artenschutzrechtliche Buchführungspflicht. Die Holzart Dalbergia nigra darf schon seit 1992 nur mit einer EU-Vermarktungsgenehmigung gehandelt werden.

Für den reinen Geigenbau sei die strengere Regelung nicht so problematisch, sagt Geigenbauer Bernhard Zanders aus Hinsbeck. Die Instrumente werden in der Regel aus Ahorn oder Fichte gefertigt, das Griffbrett aus Ebenholz. Wirbel werden aus Buchsbaum, Ebenholz oder Palisander gefertigt, "aber das ist nur eine optische Sache, das kann man austauschen", sagt Zanders. Die Bögen seien ein größeres Problem: Sie enthalten zum Teil Schildpatt, Schlangenleder, Elfenbein. "In den USA werden solche Bögen an der Grenze konfisziert", sagt Zanders. Für reisende Musiker ein hohes Risiko. Vermehrt gebe es nun Nachfragen von Musikern, die für ein Unbedenklichkeitszertifikat um Prüfung ihrer Instrumente bitten, hat der Geigenbauer festgestellt.

Das aktualisierte Artenschutzabkommen hat nicht nur Folgen für Händler, sondern auch für Privatleute: Wer Großvaters alte Geige irgendwann verkaufen will und meint, dass tropische Hölzer in dem Instrument verbaut sein könnten, sollte es jetzt schon beim Kreis registrieren lassen, rät Kreissprecher Markus Wöhrl.

Verstöße gegen die Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar.

(biro)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort