Viersen Jugendliche schießen am Rathaus

Viersen · Ein 16- und ein 17-Jähriger haben am Sonntagnachmittag für einen Polizeieinsatz in Viersen gesorgt

Viersen: Jugendliche schießen am Rathaus
Foto: Polizei

Passanten rund um das Viersener Rathaus wurden am Sonntagnachmittag aufgeschreckt: Um 15.45 Uhr sahen sie dort einen jungen Mann mit einer Waffe herumlaufen und schießen. Sie alarmierten die Polizei.

Waffen wie ein Sturmgewehr und eine Pistole lagen in der Nähe von zwei Jugendlichen (16 und 17 Jahre) auf dem Boden, als die Polizisten am Rathaus eintrafen. "Für die Beamten ist das eine sehr schwierige Situation", erläutert Harald Moyses, Sprecher der Kreispolizei in Viersen. "Sie müssen innerhalb kurzer Zeit die Gefahr einschätzen. Gerade in Zeiten von Terroranschlägen werden Sicherheitskräfte nervös, wenn Menschen mit Schusswaffen gesichtet werden." Da die Jugendlichen die Waffen nicht in den Händen hielten, mussten die Einsatzkräfte auch die eigenen Schusswaffen nicht ziehen. Sie riefen lediglich "Hier ist die Polizei. Lassen Sie die Waffen liegen."

Als die Polizisten die gefundenen Waffen näher untersuchten, stellten sie fest, dass es sich nicht um ein echtes Sturmgewehr und eine echte Pistole handelte, sondern um Soft-airwaffen. Der 17-jährige Viersener hatte sie als Spielzeug erworben und mit seinem Freund (16) aus Tönisvorst auf der Straße Schießübungen unternommen.

Fälle wie diese kommen laut Harald Moyses "in unregelmäßigen Abständen immer wieder" vor. Meist seien es junge Männer, die sich mit Softairwaffen brüsten wollten. Im März 2016 hatte es in Kempen-St.Hubert einen Polizeieinsatz gegeben, weil Passanten Jugendliche beobachtet hatten, die Schießübungen in einem Park veranstalteten.

Das Problem für die Polizei: Die täuschend echt aussehenden Softairwaffen sind frei verkäuflich. "Softairwaffen unterliegen dem Waffengesetz. Die handelsüblichen Exemplare sind aber grundsätzlich ohne Erlaubnis zu kaufen, etwa auf der Kirmes", so Polizei-Sprecherin Antje Heymanns.

Auch wenn diese für ein paar Euro als "Spielzeug" zu erwerben seien, könnten sie erhebliche Verletzungen hervorrufen: Ein nur 0,2 Gramm schweres Geschoss erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 100 Kilometer pro Stunde. Viele bekannte Modelle sind deutlich schlagkräftiger. "Man braucht nicht viel Fantasie, um sich die Schwere der Verletzungen vorzustellen, die ein Geschoss verursacht, das aus Versehen einen Spielkameraden trifft oder das durch Zurückprallen im Auge des Schützen selbst landet", warnt Heymanns.

Was für die Träger solcher Waffen-Imitate gefährlich ist: Die "Bewaffneten" können zum Ziel von Polizeieinsätzen werden, weil sie für eine reale Gefahr gehalten werden. Dadurch können sie von Sicherheitskräften oder der Polizei verletzt werden. Sogar Polizisten können Harald Moyses zufolge nicht auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um eine falsche Waffe handelt. "Das kann man mit Sicherheit erst, wenn man die Waffe in der Hand hat. Das Gewicht ist entscheidend", erklärt der Polizeisprecher. "Das Mitführen von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz verboten."

Die beiden strafmündigen Jugendlichen müssen nun mit Anzeigen rechnen, weil sie öffentlich Anscheinwaffen getragen haben. Ihnen droht eine Geldstrafe. Möglich sind Strafen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro.

(busch)
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