Kreis Viersen Haftinsassen wollten JVA-Angestellte erschlagen

Kreis Viersen · Wegen "Verabredung zum Mord" stehen drei Männer vor Gericht, die einen Gefängnisausbruch planten.

Jeweils neben einem Justizwachtmeister saßen die 32, 56 und 57 Jahre alten Männer vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht auf der Anklagebank. Die aus Mönchengladbach und Viersen stammenden Häftlinge müssen sich wegen Verabredung zu einem Verbrechen vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Zwischen dem 15. Mai 2014 und dem 10. Juni 2014 waren die Männer in der Zweiganstalt Mönchengladbach der Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich-Anrath inhaftiert. Laut der Anklage soll das Trio, das in einem Haftraum untergebracht war, damals den gemeinsamen Ausbruch aus dem Gefängnis geplant haben.

Bei der abendlichen Essensausgabe wollten sie die Justizvollzugsangestellten in einen Haftraum bugsieren und mit Stuhlbeinen niederschlagen. Für dieses verbrecherische Vorhaben sollten zuvor die Beine eines Metallstuhles abgebrochen und versteckt werden. Tödliche Verletzungen der Beamten wollten die Häftlinge damals offensichtlich in Kauf nehmen. Die Angeklagten sollen diesen Plan auch nicht aufgegeben haben, als der 57-jährige Mönchengladbacher in die JVA Willich 1 verlegt wurde. Die in der Zelle zurückbleibenden Männer, ein 56-jähriger Mönchengladbacher und der 32 Jahre alte Viersener, waren nach wie vor zu dem Ausbruch entschlossen. Doch "die Verabredung zum Mord" scheiterte. Bei einer Zelldurchsuchung entdeckten Justizvollzugsbeamte die Stuhlbeine. Offenbar sollten die zugespitzte Stuhlbeine auch als messerähnliche Waffe eingesetzt werden. Die drei Angeklagten blieben gestern schweigsam. Zum Anklagevorwurf wollte gar keiner etwas sagen. Der 56-jährige Mönchengladbacher ließ durch seinen Verteidiger erklären, er wolle auch zur Person von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dagegen waren die beiden anderen Angeklagten bereit, zum persönlichen Hintergrund Angaben zu machen. Beide hatten jahrelang die Förderschule besucht, aber keine Ausbildung gemacht. Der 32-Jährige erklärte, er habe bereits als Zwölfjähriger im Trockenbau gearbeitet, worauf der Kammervorsitzende mit der trockenen Bemerkung antwortete: "Das ist doch gar nicht erlaubt!" Doch der Angeklagte blieb dabei, er habe immer im Trockenbau gearbeitet. Der 57-Jährige berichtete, längere Zeit in der Niederrheinkaserne beruflich tätig gewesen zu sein. Der Prozess wird mit Zeugen fortgesetzt.

(RP)
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