Niederkrüchten Kein Tempolimit für A 52

Niederkrüchten · Enttäuschung für die lärmgeplagten Anwohner der Sektion Op dem Felde. Das Landesverkehrsministerium lehnt den Vorschlag des Petitionsausschusses im Landtag ab, auf der A52 eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzurichten.

Den vorsichtigen Optimismus, der sich seit einem Ortstermin mit der Polit-Prominenz im April entwickelt hatte, hat das Landesverkehrsministerium mit einem dreiseitigen Schreiben zunichte gemacht. Seinerzeit hatten sich die CDU-Landtagsabgeordneten Christian Weisbrich und Bernd Krückel, der Mitglied des Petitionsausschusses ist, mit betroffenen Anwohnern getroffen, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Die ist vor allem laut. Die eigens errichtete Lärmschutzwand mindert die Geräuschkulisse der tiefer gelegten Autobahn kaum, klagen die Anwohner.

Dieter Brenner, dessen Haus direkt neben der Lärmschutzwand steht, hatte darum den Petitionsausschuss eingeschaltet. Dieser hatte dem Verkehrsministerium empfohlen, zur Entlastung der Anwohner eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 Stundenkilometer am Tag und 80 Stundenkilometer in der Nacht einzurichten, verbunden mit einer Pilotstudie zur Unfallprävention. Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung und die Pilotstudie besteht nach Ansicht des Ministeriums jedoch "kein Handlungsrahmen", wie es im Antwortschreiben heißt. Die Lärmvorsorgegrenzwerte (59/49 db(A) tags/nachts) würden "bis auf einige Ausnahmen" eingehalten. Den von diesen Ausnahmen betroffenen Haushalten stehe eine so genannte passive Entschädigung, etwa durch Einbau eines Schalldämmlüfters, zu. Zudem werde die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Jahr 2019 errechnete Prognoseverkehrsbelastung von 19 100 Fahrzeugen pro Tag mit derzeit 14 000 Fahrzeugen bei weitem nicht erreicht. Daher seien "die Lärmbeeinträchtigungen derzeit noch erheblich geringer als im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ermittelt", erklärt das Ministerium. Damit seien die festgestellten Überschreitungen "im erträglichen Rahmen".

Brenner zeigte sich enttäuscht und ein wenig resigniert angesichts der Nachricht aus Düsseldorf. Die letzte Möglichkeit wäre eine Klage, sagt er. "Aber so etwas ist sehr langwierig. Ich bin 73. Das werde ich mir nicht mehr antun." Ob die Gemeinde noch einmal aktiv wird, ist offen. "Wenn wir uns wehren wollen, müssen wir selbst ein Lärmgutachten in Auftrag geben", sagt Bürgermeister Herbert Winzen. "So etwas muss natürlich gerichtsfest sein. Wir lassen derzeit prüfen, was ein solches Gutachten kostet. Dann muss der Rat entscheiden." Kein Trost dürfte den Anwohnern ein Hinweis aus dem Erfahrungsschatz des Ministeriums sein: "Bei Lärmbeeinträchtigungen treten erfahrungsgemäß Gewöhnungseffekte ein, so dass die für die Anwohner zwar 'neue' – aber nach den gesetzlichen Vorgaben zumutbare – Lärmbelastung im Laufe der Zeit subjektiv erträglicher werden wird."

(RP)
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