Viersen Keine Schlaganfall-Patienten fürs AKH

Viersen · Ein Schlag für das Allgemeine Krankenhaus Viersen: Die Bezirksregierung hat angeordnet, dass Schlaganfall-Patienten nicht dorthin gebracht werden dürfen. Das Hospital ist völlig überrumpelt. Eine Lösung ist erst im Januar zu erwarten

 Nach einer Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf dürfen Schlaganfallpatienten seit 22. Dezember "in die dafür ausgewiesenen Krankenhäuser im Umfeld des Kreisgebiets" gebracht werden. Nicht aber ins AKH Viersen. Dort kämpft man gegen diese Anordnung - bisher erfolglos.

Nach einer Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf dürfen Schlaganfallpatienten seit 22. Dezember "in die dafür ausgewiesenen Krankenhäuser im Umfeld des Kreisgebiets" gebracht werden. Nicht aber ins AKH Viersen. Dort kämpft man gegen diese Anordnung - bisher erfolglos.

Foto: busch

Für das Allgemeine Krankenhaus (AKH) in Viersen gilt seit 22. Dezember ein Aufnahmestopp für alle Schlaganfall-Patienten. Dafür gibt es eine vorübergehende Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf. Demnach sind Notärzte und Rettungswachen angewiesen, "Schlaganfallpatienten in die dafür ausgewiesenen Krankenhäusern im Umfeld des Kreisgebietes zu transportieren". Bedeutet im Klartext: Aber eben nicht in das AKH.

AKH-Geschäftsführer Kim Holger Kreft ist irritiert und kann sich diese Anordnung nicht erklären: "Wie soll man einem Schlaganfall-Patienten aus der direkten Nachbarschaft erklären, dass wir ihn nicht aufnehmen dürfen und dass er stattdessen in ein weiter entferntes Hospiztal gebracht werden muss?"

Gerade bei der Erstversorgung von Schlaganfallpatienten gelte der Leitsatz "time is brain". Nur innerhalb von vier Stunden könnten etwa die bedrohlichen Blutgerinnsel durch eine Lysebehandlung ausgeschaltet werden. Zurzeit müssten Viersener Schlaganfall-Patienten weitere Wege zurücklegen - und dass, obwohl das AKH laut Kreft alle Voraussetzungen für eine Notfallbehandlung bei Schlaganfall erfülle.

Die vorübergehende Anordnung hat dabei für das Viersener Krankenhaus Konsequenzen, die voraussichtlich bis den Januar zu spüren sein werden. "Wir haben seit der Anordnung keine Schlaganfall-Patienten mehr aufgenommen", so der AKH-geschäftsführer. "Wir haben auf das Schreiben der Bezirksregierung am Dienstag geantwortet und darin um die sofortige Aufhebung der Anordnung gebeten." Aber: "Wir und rechnen aber nicht damit, dass wir zwischen den Jahren eine Antwort erhalten." Bisher habe man keine Antwort von den Zuständigen bei der Bezirksregierung.

Während in Viersen keine Schlaganfall-Patienten aufgenommen werden, soll es in der Stroke-Unit im nur wenige Minuten entfernten Mönchengladbach Kreft zufolge "über Weihnachten voll" gewesen sein.

Für das Krankenhaus bedeutet dies auch einen wirtschaftlichen Verlust, der zurzeit noch nicht abzuschätzen ist. Seit November 2015 wurden im AKH mehr als hundert Patienten mit akuten Schlaganfall als Notfälle versorgt. Die Tendenz ist laut Kim Holger Kreft "steigend". Er verweist darauf, dass "im AKH die Strukturvoraussetzungen für die erste Notfallbehandlung eines akuten Schlaganfalls vorliegen". Am 31. Mai 2016 habe man die Bezirksregierung darüber informiert, dass es unter anderem eine umfassende telemedizinische Versorgung in Kooperation mit den Alexianern Krefeld gebe. Tagsüber sei am Viersener Hospital zudem ein Neurologe vor Ort. Die notwendigen Diagnose-Möglichkeiten per CT, MRT und Röntgen seien auch gegeben. Der AKH-Geschäftsführer kritisiert die mangelnde Kommunikation: "Die Bezirksregierung Düsseldorf hat uns nicht informiert, wir haben lediglich über Dritte davon erfahren."

Die Bezirksregierung hat für den heutigen Donnerstag eine Stellungnahme angekündigt.

(busch)
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