Brüggen Kommt das Fütterverbot für Nutrias?

Brüggen · In Brüggen fordern die Grünen, Wildtiere nicht mehr zu füttern. Nur Vögel sollen ausgenommen sein. Heute diskutieren die Fraktionen über den Antrag

Wer durch Brüggen bummelt oder zu einer Kulturveranstaltung in der Burg eilt, sieht die pummeligen Nager auf der Wiese sitzen: Am Burgweiher fühlen sich Nutrias sichtlich wohl, ebenso an der Schwalm. Das dürfte auch daran liegen, dass die Tiere immer wieder gefüttert werden.

Dem wollen die Grünen in Brüggen Einhalt gebieten. Sie haben beantragt, dass die Gemeinde ihre ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ändert. Darin heißt es bislang, dass das Füttern wildlebender Katzen und Tauben in der Gemeinde untersagt ist. Im Umkehrschluss sei es damit erlaubt, andere Wildtiere zu füttern, folgern die Grünen. Das Füttern wild lebender Tiere mit unpassendem Futter, etwa Brot und Speiseresten, könne zu erheblichem Leid - bis hin zum qualvollen Tod der Tiere - führen, erklären sie. Das unsachgemäße Anfüttern von Wildtieren führe außerdem zu Schäden. Nutrias etwa unterhöhlen Uferböschungen, um ihre Bauten anzulegen. Deshalb beantragen die Grünen, die Verordnung auf alle wild lebenden Tiere zu erweitern. Nur das Füttern von Kleinvögeln, etwa im Winter, soll noch erlaubt sein.

Über den Antrag der Grünen diskutieren die Fraktionen heute Abend, 18.30 Uhr, im Hauptausschuss. Er tagt im großen Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstraße 38. Die Sitzung ist öffentlich, Bürger können zuhören. Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung spricht nichts dagegen, das Fütterverbot auszuweiten. Allerdings will die Verwaltung Vögel nicht ausnehmen: Man könne nicht unterscheiden, für welches Tier ausgelegtes Futter bestimmt sei - und wer Futter austeile, könne nicht garantieren, dass es wirklich nur von Vögeln gefressen werde. Sie empfiehlt daher ein generelles Fütterverbot für Wildtiere. Das heißt aber nicht, dass Vögel im Winter im Garten nicht mehr gefüttert werden dürfen: Die Änderung der Verordnung soll für Flächen gelten, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, wie Straßen, Spielplätze oder öffentliche Grünflächen. Nach dem Verwarngeldkatalog würden bei der Fütterung von Wildtieren 20 Euro fällig.

Daneben will die Verwaltung die Verordnung auch an einigen anderen Stellen anpassen. Unter anderem soll die Mitnahme von Tieren, Rauchen und Alkohol auf Kinderspielplätzen verboten werden.

(biro)
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