Kreis Viersen Kreis denkt über mehr Starenkästen nach

Kreis Viersen · Elf fest installierte Blitzanlagen gibt es zurzeit im Kreis Viersen. Im vergangenen Jahr brachten sie 265.000 Euro Bußgelder von Rasern ein. Jetzt erwägt der Kreis, zusätzliche Radaranlagen zu errichten — aus Sicherheitsgründen

 Die Blitzanlage an der Hauptstraße 104 in Elmpt ist eine von insgesamt elf im Kreis Viersen. Je zwei stehen in Viersen und Grefrath, in den übrigen Kommunen des Kreises ist je eine aufgebaut.

Die Blitzanlage an der Hauptstraße 104 in Elmpt ist eine von insgesamt elf im Kreis Viersen. Je zwei stehen in Viersen und Grefrath, in den übrigen Kommunen des Kreises ist je eine aufgebaut.

Foto: Busch

Drei Jahre ist es her, dass der bislang letzte Starenkasten im Kreis Viersen aufgestellt wurde. Aktuell unterhält der Kreis insgesamt elf festinstallierte Radaranlagen. Je zwei Starenkästen stehen in Viersen und Grefrath, in den übrigen neun Kreiskommunen je eine. Mehr als eine Viertelmillion Euro - 265.000 - haben die verhängten Bußgelder im vergangenen Jahr in die Kreiskasse gespült.

Jetzt denkt der Kreis darüber nach, neue zusätzliche Standorte zu installieren. Das bestätigte Kreis-Sprecher Rouven Soyka auf Anfrage unserer Redaktion: "Es wird sowohl über die Verlegung als auch über zusätzliche Standorte nachgedacht", erklärte er. Es sei allerdings noch zu früh, über konkrete Standorte zu sprechen.

Eine Auswertung, welcher Starenkasten wie viele Raser überführt, hat der Kreis nicht. "Da die Straßen unterschiedlich stark befahren werden, wäre solch ein Ranking auch von geringer Aussagekraft", sagt Royka. Die Standort-Wahl neuer Anlagen darf der Kreis allerdings nicht allein treffen. "Darüber entscheidet die Kreisordnungsbehörde gemeinsam mit der Kreispolizei und der betroffenen Kommune", so der Kreis-Sprecher. Er betont: "Die Blitzanlagen sollen nicht dazu dienen, Einnahmen zu erzielen, sie sollen die Tempolimits überwachen - und die Leute verkehrstechnisch zu erziehen." Dazu müssen die Standorte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. "Die Starenkästen dürfen nur an Gefahrenstellen aufgestellt werden; dort muss objektiv ein Sicherheitsrisiko bestehen." Zudem dürfen die Starenkästen nur an Stellen installiert werden, an denen ein Tempolimit existiert. Eine weitere Voraussetzung ist technischer Natur: "Wir können die Blitzanlage nur dort aufbauen, wo der Straßenverlauf gerade ist", erklärt Soyka. "In einer Kurve würden die Messergebnisse verfälscht."

Beim Kreis sind nur Anlagen im Einsatz, bei denen über Schleifen in der Fahrbahn die Geschwindigkeit ermittelt und bei Überschreitung die Messung ausgelöst wird. "Die gesamte Messeinheit ist digital", sagt Soyka. "Die Speicherung der Daten erfolgt auf Datenträgern, die manuell ausgetauscht werden müssen, um die erfassten Daten auszulesen."

(mrö)
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