Viersen Kreis weist Kritik von Baugesellschaft zurück

Viersen · Der Vorstand der Viersener Aktienbaugesellschaft hatte Landrat Andreas Coenen wegen Aussagen im RP-Interview zu Unterkünften für Hartz-IV-Bezieher scharf kritisiert

Die Auseinandersetzung zwischen dem Kreis Viersen und der Viersener Aktienbaugesellschaft (VAB) geht in die nächste Runde. Im Kern geht es darum, dass der Kreis Viersen für Bezieher von Sozialhilfe geringere kalte Nebenkosten veranschlagt als sie die VAB für viele ihrer Wohnungen berechnet. "Die Wohnungsbau-Unternehmen haben durchaus Stellschrauben, um Einfluss auf die kalten Nebenkosten zu nehmen", hatte Coenen im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt. "Es ist ja nicht im öffentlichen Interesse, dass wir uns mit den Wohnungsbaugesellschaften auf einen Standard einigen und dann über Kostensteigerungen im Sozialetat von beträchtlichem Ausmaß sprechen", sagte der Landrat. Der VAB-Vorstandsvorsitzende Albert Becker konterte: "Wohnungsgesellschaften als Kostentreiber bei den Kosten der Unterkunft darzustellen, weisen wir scharf zurück."

Jetzt nahm die Kreisverwaltung Stellung: "Der Landrat ist verwundert, dass die VAB sich durch sein Interview in der Rheinischen Post direkt angesprochen und kritisiert fühlt", sagte Kreispressesprecher Markus Wöhrl. Landrat Andreas Coenen habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Wohnungsbau-Unternehmen durchaus Stellschrauben haben, um Einfluss auf die kalten Nebenkosten zu nehmen. "Eine Stellschraube kann das sogenannte Contracting sein", erklärte Wöhrl. "Hier werden Investitionen in Einrichtungen wie Heizung oder Rauchmelder zu Dienstleistungen gemacht, die bei Drittanbietern eingekauft werden. Damit handelt es sich nicht mehr um Baukosten, sondern um Nebenkosten der Mieter." Kosten für Unterkunft und Heizung würden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Jeder Einzelfall werde geprüft. Wer alt und behindert ist und einen Aufzug braucht, bekomme selbstverständlich eine passende Wohnung bezahlt, betonte Wöhrl. Wer aber Mitte 20 und erwerbsfähig ist, brauche diesen Standard nicht. Der Kreis trage Verantwortung für die Bedürftigen, müsse aber auch mit Steuergeldern verantwortlich umgehen. "Diese Verantwortung nimmt die Kreisverwaltung gewissenhaft wahr", so Wöhrl. Auf einem anderen Blatt stünden die Belastungen des öffentlichen Wohnungsbaus durch Standards, die vom Land gesetzt werden. Hier stehe der Kreis in der Diskussion auf der Seite der Wohnungsbaugesellschaften. Wöhrl: "Es geht dabei aber um Probleme der Wohnungsbauförderung, nicht der Sozialleistungen."

Becker hatte auch kritisiert, dass ein vor sieben Wochen vereinbartes Gespräch zwischen Vertretern des Kreises und der Wohnungsbaugesellschaften noch nicht stattgefunden habe. Dazu nahm der Kreis nicht Stellung.

(mrö)
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