Viersen Landräte sind meist studierte Männer

Viersen · Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen, der kommunale Spitzenverband der Kreise, hat soeben aus Anlass der Kreisgründungen vor 200 Jahren ein Buch herausgegeben ("Von der preußischen Obrigkeit zur bürgerlichen Selbstverwaltung"). Dort (S.21) hat sich Wilhelm Grabe, Stadt- und Kreisarchivar von Paderborn, mit der ersten Landratsgeneration befasst, was ein ausführliches Zitat rechtfertigt. Danach war Monschaws Biografie nicht außergewöhnlich:

"Die 1816 ernannten Landräte waren im Durchschnitt knapp über vierzig Jahre alt, der älteste war Clemens August von Syberg, der als 62-jähriger sein Amt im Kreis Gemünd antrat, mit 26 Jahren war Georg von dem Bussche-Münch im Kreis Rahden der jüngste. Schaut man sich die Biografien der zwischen 1816 und 1826 im Rheinland und in Westfalen wirkenden Landräte - insgesamt 98 Personen - näher an, so wird deutlich, dass etwa zwei Drittel auf langjährige Erfahrungen in Justiz und Verwaltung zurückblicken konnten. Mehr als die Hälfte der Landräte hatte sogar studiert, in den allermeisten Fällen Rechts-, Kameral- oder Staatswissenschaften. Gut 15 Prozent der Landräte hatten durch eine Laufbahn beim Militär oder bei der Gendarmerie an höherer Stelle auf sich aufmerksam gemacht. Zu diesen zum Landrat umfunktionierten Offizieren gehörte beispielsweise auch der erste Landrat des Kreises Jülich, Carl von Bülow, ein stockpreußischer Protestant, dem ,das Rheinland lebenslang fremd bleiben sollte'. Der Anteil der Landräte bürgerlicher Abkunft - oftmals Abkommen alter Beamten- und Juristenfamilien - betrug ziemlich genau ein Drittel, wobei regionale Unterschiede ins Auge fallen: Im Regierungsbezirk Arnsberg war das Verhältnis zwischen Adligen und Bürgerlichen sogar fast ausgeglichen. Nur die Hälfte der ersten Landräte-Generation war katholisch, was dem Anteil der katholischen Bevölkerung im Rheinland und in Westfalen nicht annähernd entsprach. Die evangelischen Landräte wurden in katholischen Regionen nicht mit offenen Armen aufgenommen. Die Landräte waren zunächst reine Staatsbeamte. Sie wurden vom preußischen König ernannt. Ihr Siegel zeigte kein kommunales heraldisches Symbol, sondern den preußischen Adler. Von einer kommunalen Selbstverwaltung konnte noch nicht gesprochen werden.

Am Anfang gab es mehr als 90 Kreise im Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen, ihre Zahl hat sich bis heute jedoch auf ein Drittel verringert. 1816 zählten die Kreise im Durchschnitt 20.000 bis 36.000 Einwohner. Die Zahl der Mitarbeiter des Landrates beispielsweise im Kreis Bergheim betrug noch ein knappes halbes Jahrhundert später nicht mehr als neun Personen.

(plp)
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