Kreis Viersen Merkur setzt auf biometrische Gesichtserkennung

Kreis Viersen · Das neue Glücksspielrecht für Spielhallen betrifft auch die äußere Gestaltung. Um behördliche Sanktionen zu vermeiden, sollen die Betreiber keine Werbung für den Spielbetrieb zeigen. Als Bezeichnung sei lediglich das Wort "Spielhalle" zulässig. Andere Bezeichnungen wie "Casino" seien unzulässig.

Die Casino Merkur-Spielothek GmbH im ostwestfälischen Espelkamp hat diese Forderung bereits umgesetzt. Am Donnerstag wurden bei der Filiale im St. Töniser Gewerbegebiet Höhenhöfe der Schriftzug "Casino" abmontiert. In einer Stellungnahme bezeichnet es das Unternehmen als tragisch, wenn in Nordrhein-Westfalen Spielhallen nach dem Rasenmäherprinzip geschlossen werden sollten - ohne Rücksicht auf Qualität. Alle Spielhallen von Merkur seien Garanten für beste Qualität, besonders auch in Sachen Spielerschutz. Die rund 1000 Mitarbeiter an den 83 Standorten in NRW - überwiegend Frauen - werden nach Angaben des Unternehmens regelmäßig geschult, "um auch problematische Spieler zu erkennen und anzusprechen."

Merkur ist gerade dabei, ein innovatives Zutrittskontrollsystem mit biometrischer Gesichtserkennung einzuführen, um dadurch Spieler, die sich sperren lassen, "effektiv und sicher vom Spielbetrieb ausschließen zu können". Allgemein beklagt das Unternehmen die öffentliche Wahrnehmung: "In der Politik und in der Öffentlichkeit ist vielerorts der Wandel von der sogenannten Spielhölle zur modernen Spielstätte nicht aufgefallen."

Vegas World wurde ebenfalls angefragt, ein Rückruf blieb aber aus.

(hb)
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