Viersen Ministerium: Entschädigung rechtens

Viersen · Rückwirkend soll der Chef der freiwilligen Feuerwehr mehr Geld erhalten

Viersen: Ministerium: Entschädigung rechtens
Foto: Busch Franz-Heinrich

Ein 15-seitiges Schreiben aus dem NRW-Innenministerium schafft Klarheit: Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Viersen, Frank Kersbaum (Foto), ist nicht nur rechtens, sondern nach dem Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes auch verpflichtend. Entsprechend soll Kersbaum für seine ehrenamtliche Tätigkeit rückwirkend zum 1. Januar stärker entschädigt werden als bisher. Endgültig entscheidet der Rat am 28. März. Bisher erhielt der Chef der Freiwilligen Feuerwehr monatlich 200 Euro Aufwandsentschädigung.

Nun sollen es 773 Euro für den Leiter und 386 Euro für den Stellvertreter sein - ein Drittel davon steuerfrei. Um die Höhe der Entschädigung hatte es in Viersen Diskussionen gegeben; die CDU sprach von einem "denkbar ungünstigen" Signal, wenn ein Beamter eine hohe Aufwandsentschädigung erhalte. Das Ministerium stellte klar: Die Zahlung ist gesetzlich verpflichtend. Auf Antrag von CDU und FürVie sollen auch die Entschädigungen für Löschzugführer, Löschgruppenführer, Jugendwarte und deren Vertreter steigen.

(mrö)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort