Gericht hat entschieden Mitgliedsbeiträge der IHK sind rechtswidrig

Viersen, Mönchengladbach, Neuss · Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (IHK) aus den Jahren 2011 bis 2016 sind rechtswidrig. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

 Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf (Archivbild).

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf (Archivbild).

Foto: dpa, mg hff

Die Richter gaben damit den Klagen mehrerer gesetzlicher Mitglieder der IHK im Wesentlichen statt (Aktenzeichen: 20 K 3225/15). Nach Angaben des Gerichts hatten zwei bis drei Unternehmen mit Sitz in Mönchengladbach gegen die Beitragsbescheide der IHK Klage eingereicht. Sie beanstandeten, die IHK habe die Beiträge zu einer unzulässigen Vermögensbildung verwendet. Rund acht Millionen Euro haben sich in der umstrittenen Ausgleichsrücklage angesammelt.

Allerdings: Nur die klagenden Unternehmen können nach dem Richterspruch nun ihre Mitgliedsbeiträge zurückverlangen. Norbert Klein, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, erklärt: "Nur diese Beitragsbescheide sind nicht bestandskräftig." Die Kläger stützten sich maßgeblich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2015, das der Rücklagenbildung Grenzen gesetzt hatte. Das Gericht hält insbesondere die Ausgleichsrücklage für nicht vereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben. Die Richter bemängelten, dass die Ausgleichsrücklage der IHK über Jahre unverändert beibehalten wurde, ohne dass die Kammern nachvollziehbar die Gründe erläutert haben.

Zwar darf die IHK Rücklagen bilden, um unvorhersehbare Beitragsausfälle ausgleichen zu können. Allerdings darf sie kein Vermögen bilden. "Bei der Prüfung, ob die Rücklagenbildung zulässig oder die Grenze zur unzulässigen Vermögensbildung überschritten ist, ist das haushaltsrechtliche Gebot der Schätzgenauigkeit zu beachten", erklärte ein Gerichtssprecher. Die gerichtliche Kontrolle der IHK-Wirtschaftspläne 2011 bis 2016 habe ergeben, dass die IHK diesem Gebot in diesen Jahren nicht hinreichend Rechnung getragen hat.

"Wir werden unsere Prozesse entsprechend anpassen und künftig für eine noch ausführlichere Dokumentation der Risikobewertung sorgen", kündigte IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz nach dem Urteilsspruch an. Die IHK habe in den vergangenen Jahren mehrfach den Beitrag für Mitglieder gesenkt und dreimal auch Beiträge an die Mitglieder erstattet.

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