Viersen Mord: Sieben Jahre Haft für Viersenerin

Viersen · Im Februar hatte die 47-Jährige ihrem Lebensgefährtin ein Messer in den Rücken gerammt. Bei der Tat war die Frau stark betrunken. Vor Gericht zeigte die Viersenerin gestern Reue. Der Richter sprach von einem "vulkanartigen Wutausbruch"

Wegen Mordes im Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit hat das Mönchengladbacher Schwurgericht gestern eine Viersenerin zu sieben Jahren Haft verurteilt. In ihrem Schlusswort hatte die 47-Jährige unter Tränen erklärt: "Es tut mir alles unendlich Leid".

Bereits in der Tatnacht, am 7. Februar, hatte die Frau in einem nächtlichen Notruf die Polizei informiert, ihren Lebensgefährten (59) mit einem Messer erstochen zu haben. Nach starkem Konsum von Alkohol und Rauschmitteln war es zwischen dem Paar, das seit dreieinhalb Jahren zusammenlebte, zu einem heftigen Streit gekommen. Der 59-Jährige habe sie als "dreckiges Miststück" beschimpft. Sie sei das "Letzte auf der Erde", habe der Mann sie weiter beleidigt. "Der hat mich angegriffen, ich habe mich verteidigt", hatte die Angeklagte im Gerichtssaal erklärt. Demnach ging sie in die Küche, öffnete eine Schublade, nahm ein Messer und stach den 59-Jährigen in den Rücken. Dabei wurde auch dessen Lunge verletzt. Offenbar habe sie ihn auch ein zweites Mal gestochen, aber daran könne sie sich nicht erinnern.

Auch der Staatsanwalt war gestern in seinem Plädoyer von Mord ausgegangen und hatte eine achtjährige Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes gefordert. Das Opfer sei in der Tatnacht arg- und wehrlos gewesen. Der Partner habe ihr eine solche Tat gar nicht zugetraut, hieß es im Plädoyer des Anklagevertreters. Mit dem sehr wuchtigen Stich in den Rücken habe die Angeklagte zudem den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen.

Zur Tatzeit hatte die 47-Jährige 2,8 Promille im Blut. Eine Sachverständige hatte in ihrem Gutachten gesagt, sie könne nicht ausschließen, dass die Messerstecherin in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Der Verteidiger hatte die Tat seiner Mandantin als Totschlag gewertet und um eine Freiheitsstrafe gebeten, die nicht mehr als sechs Jahre betragen solle. Doch die 7. Große Strafkammer hatte sich dem Plädoyer des Verteidigers nicht angeschlossen und die Tat der alkoholisierten Viersenerin als Mord, aber im Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit, gewertet.

Deswegen gab es für die nicht vorbestrafte Angeklagte eine Strafrahmenverschiebung und statt der sonst für Mordtaten vorgesehenen lebenslangen Haftstrafe eine solche von sieben Jahren. Die Tat der Frau sei ein "vulkanartiger Wutausbruch" gewesen, machte gestern der Kammervorsitzende Lothar Beckers in der Urteilsbegründung klar. Sie habe im Affektzustand gehandelt. In dem nächtlichen Notruf habe die Angeklagte ein frühes Geständnis abgelegt und bereits zu Prozessbeginn Reue gezeigt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort