Viersener quälen Kaninchen Mutter veröffentlicht Tierquäler-Video auf Facebook

Viersen · Die Polizei Viersen ermittelt in einem Fall von Tierquälerei: Ein 15-Jähriger aus Viersen hat sein Kaninchen misshandelt. Ein Freund (12) filmte das Geschehen mit seinem Handy. Eine Mutter entdeckte das Video und veröffentlichte es auf Facebook.

Tierquälerei: Fälle in NRW
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Fälle von Tierquälerei in NRW

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Foto: Theo Titz

Seit Mittwoch erhält die Polizei in Viersen Hinweise auf ein Video, das sich im sozialen Netzwerk Facebook verbreitet. Es zeigt ein Kaninchen, das von seinem Besitzer - einem 15-Järhigen aus Viersen - gequält wird. Aufgenommen hat das Video sein zwölfjähriger Freund mit seinem Handy. Die Jungen verschickten das Video anschließend an einige Freunde.

Wie die Polizei berichtet, entdeckte eine Mutter das Video schließlich auf dem Handy ihres Kindes. Anstatt den Vorfall der Polizei zu melden, veröffentlichte sie das Video auf Facebook. Sinngemäß soll die Frau über das Video geschrieben haben: "So grausam sind Viersener Jugendliche", sagte eine Sprecherin der Polizei.

Noch bevor die Polizei von dem Video erfuhr, versammelten sich aufgebrachte Menschen vor der Wohnung, in der der 15-Jährige lebt. Sie hatten das Video im Internet gesehen und den Jugendlichen wiedererkannt. Er wurde daraufhin von seiner Mutter in eine pädagogische Einrichtung außerhalb von Viersen gebracht. Erst im Anschluss an diesen Vorfall meldeten sich Zeugen bei der Polizei und meldeten den 15-Jährigen. Eine Bekannte der Familie informierte neben der Polizei auch das Veterinäramt. Die Mitarbeiter kontrollierten die Wohnung am Mittwoch und sorgen sich nun um die Haustiere der Familie.

Ermittlungen dauern an

Gegen den 15-Jährigen wird wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Der Jugendliche, der bei der Polizei bereits bekannt ist, befindet sich weiter außerhalb von Viersen und wird pädagogisch betreut. Doch auch die Mutter, die das Video auf dem Handy ihres Kindes entdeckt hatte, wird sich nun verantworten müssen. Ihr droht Ärger wegen Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, so eine Sprecherin der Polizei im Kreis Viersen. "Besser und straflos wäre es gewesen, sie wäre mit ihrem Wissen und dem Video direkt zur Polizei gegangen und hätte uns und nicht der Facebookgemeinde die Identifizierung des Tatverdächtigen überlassen." Bislang wurde die Mutter noch nicht zu den Vorwürfen befragt. Mittäter und Zeugen sind laut Auskunft der Polizei aber identifiziert. Die Ermittlungen in dem Fall dauern weiter an.

Strafe auch für Facebook-User möglich

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei eindringlich davor, entsprechende Fotos oder Videos öffentlich zugänglich zu machen. Je nach Einzelfall kann man sich dadurch einer strafrechtlichen Verfolgung zum Beispiel gemäß Paragraph 201a des Strafgesetzbuches aussetzen. Darin heißt es: "Wer von einer anderen Person (…) unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Demnach können auch diejenigen, die das Video über Facebook geteilt haben, entsprechend dieses Vorwurfs strafrechtlich verfolgt werden.

(ape)
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