Schwalmtal Neuer Anwalt für Hans P.

Schwalmtal · Der Prozess gegen den 72-jährigen Todesschützen von Amern wird heute fortgesetzt. Der Amok-Rentner, der im Gefängnis einen Selbstmordversuch unternommen haben soll, hat einen neuen Verteidiger.

Was beim Familiendrama in Schwalmtal geschah
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Der Prozess um den Amoklauf von Amern, bei dem Rentner Hans P. im vergangenen August zwei Anwälte und einen Gutachter tötete und einen weiteren Gutachter schwer verletzte, betrogen, bekommt neue Nahrung. Zumindest haben P.s Angehörige einen neuen Anwalt verpflichtet: Lutz Schaefer (64) aus Riegenroth im Hunsrück hat sich einen Namen als Kämpfer für Gerechtigkeit und Menschenwürde gemacht — er kämpft unter anderem für die Wiederzulassung eines Kollegen, der wegen angeblicher Paranoia seine Zulassung verlor, und erstattete auch schon Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft gegen den damaligen Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, als dieser den Satz "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen" von sich gab.

Keine Mitteilung von der JVA

Schaefer wird heute, wenn ein Arzt zur Obduktion der Toten aussagt, beim Prozess noch nicht dabei sein. Er müsse erst die Akten einsehen, sagt er. Allerdings hatte er schon bei seiner Bestellung dem Gericht mitgeteilt, dass Hans P. Mitte Februar einen Selbstmordversuch unternommen haben soll. Zumindest sei ihm das glaubhaft versichert worden. "Ich habe das gelesen", sagt Staatsanwalt Stefan Lingens. "Aber die Justizvollzugsanstalt hat uns das nicht mitgeteilt, und die müsste es ja sicher wissen und melden."

Schaefer möchte "Ungereimtheiten" im Prozess hinterfragen. Ein Beispiel dafür sei die Tatsache, dass zum angeblichen Auslöser der Tat, einer blutigen Familienstreitigkeit im April 2006, zwar die Familie des Ex-Ehemannes von Tochter Barbara K. aussagen durfte, Barbara K. selbst aber nicht. Als sie sich dazu äußern wollte, erklärte Richter Lothar Beckers, allein der Tattag, der 18. August 2009, sei interessant.

Wenn er die Akten studiert habe, so Schaefer, gebe es wahrscheinlich geeignete juristische Maßnahmen, die er dann einleiten werde. Ob damit ein Befangenheitsantrag gegen die Kammer gemeint sei, dazu wollte er sich nicht äußern. Allerdings ließ er durchblicken, dass er nicht glaube, dass das Urteil gegen P. wie geplant am 13. April fallen werde. Er hatte einen Antrag gestellt, die weiteren Prozesstage zunächst aufzuheben, diesen hat die Kammer jedoch gestern zurückgewiesen.

Inzwischen musste Barbara K. eine DNA-Probe abgeben. Der DNA-Abgleich wird benötigt, weil am Tatort umfangreiche Spuren gesichert worden waren. "Es ist auch genetisches Material von anderen Personen als dem Täter gefunden worden", erläutert Lingens. Ob auch an der Waffe fremde Spuren gesichert wurden, will er nicht sagen. Zu einem Abgleich der Probe kam es laut Staatsanwalt noch nicht. Lingens kann dazu auch keinen Zeitrahmen benennen. Er sei noch nicht einmal sicher, ob die Ergebnisse noch während des Verfahrens gegen Hans P. einträfen.

(RP)
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