Viersen Neuer Verwaltungsrat für das AKH

Viersen · Zwei "Neue" sitzen ab Februar im 17-köpfigen Entscheidungsgremium des Allgemeinen Krankenhauses Viersen (AKH): Dr. Jürgen Moers (CDU) und Martina Maaßen (Grüne).

 Der Neubau des AKH in Viersen.

Der Neubau des AKH in Viersen.

Foto: Busch

Der neue Verwaltungsrat des Allgemeinen Krankenhauses Viersen (AKH) ist fast der alte: Vier Personalien ändern sich ab Februar in dem Entscheidungsgremium des Viersener Krankenhauses, das direkt unter der Gesellschafterversammlung angesiedelt ist: Martina Maaßen (Grüne) zieht als Vertreterin der Stadt in den Verwaltungsrat ein. Dr. Jürgen Moers (CDU) soll als Stellvertreter für die Wohlfahrtsstiftung der Kinderklinik dem Gremium angehören. Dr. Volker Müller und Laura Mavrides verlassen den Verwaltungsrat.

Fritz Meies (CDU), bis jetzt Vorsitzender des Verwaltungsrats, ist künftig nicht mehr über den Rat der Stadt vertreten, sondern über die Stiftung des Allgemeinen Krankenhauses Viersen (AKH). Möglicherweise wird er den Vorsitz abgeben. Er gilt bei einigen der Beteiligten der Klinik-Kooperationsgespräche als kritischer und besonders unbequemer Gesprächspartner. Als sein Nachfolger wird in gut unterrichteten Kreisen der CDU-Ratsherr Michael Aach gehandelt. Über den Vorsitz wird Mitte Februar endgültig entschieden. Alle sechs Jahre konstituiert sich der AKH-Verwaltungsrat neu. Ende Januar gehen diese sechs Jahre regulär zu Ende.

Mit Interesse wird die neue Konstituierung des Gremiums dennoch erwartet, denn in den kommenden Wochen werden sich die Gesellschafter und Entscheidungsgremien beider Viersener Krankenhäuser - des AKH und des St.-Irmgardis-Krankenhauses Süchteln - zusammensetzen, um über eine gesellschaftsrechtliche Neuordnung zu verhandeln. Angedacht ist, dass das AKH zur Mutter- und St. Irmgardis zur Tochtergesellschaft wird. Für diese Neuordnung haben die Altgesellschafter des AKH - die Stadt Viersen, die Wohlfahrtsstiftung Kinderklinik und die Stiftung AKH - im Mai 2014 ohne die St. Franziskus-Stiftung ein Prämissenpapier beschlossen, in denen die Grundsätze für die weiteren Verhandlungen festgelegt wurden.

AKH und St. Irmgardis haben eine sogenannte Überkreuzbeteiligung. Das heißt, dass zwei der Gesellschafter des AKH in anderer Mehrheitsgewichtung die Eigentumsanteile von St. Irmgardis halten. Das Süchtelner Krankenhaus gehört zu 51 Prozent der St.-Franziskus-Stiftung Münster und zu 49 Prozent der AKH GmbH.

Der Verwaltungsrat wird in der alten Zusammensetzung Ende Januar zusammenkommen. Großes Thema wird dann die Kooperation von AKH und St. Irmgardis sein.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort