Viersen Prozess: Nettetaler soll für billigeres Essen Falschparker ignoriert haben

Viersen · In der Verhandlung gestern in Saal 110 des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf haben beide Parteien ihre Berufung zurückgezogen. Damit endete ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Stadt Tönisvorst und einem von ihr entlassenen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes aus Nettetal.

Seit über zwei Jahren war am Arbeitsgericht Krefeld ein Verfahren anhängig. Dem Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes war von der Stadt fristlos gekündigt worden, weil er sich Vorteile wie verbilligtes Essen in einem Imbiss verschafft haben soll. Im Gegenzug habe er Falschparker erst nach der Mittagspause und nach Ankündigung oder Rücksprache mit dem Imbissbetreiber aufgeschrieben. Der Nettetaler bestritt die Vorwürfe und klagte auf Wiedereinstellung. Zudem soll er mit einem Kollegen nicht genehmigte Pausen auch in seiner Wohnung eingelegt haben. Der Kläger bestritt dies.

Die fristlose Kündigung sah das Arbeitsgericht als unwirksam an. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Kollegen sei die Zwei-Wochen-Frist nicht gewahrt worden, die fristlose Kündigung kam zu spät. Auf einen Vergleich ließen sich beide Parteien nicht ein. Im September urteilte das Arbeitsgericht, dass die fristlose Kündigung des Mitarbeiters des kommunalen Ordnungsdienstes vom 25. September 2013 unwirksam sei, das Arbeitsverhältnis jedoch durch die hilfsweise erklärte ordentliche, fristgerechte Kündigung vom 15. November 2013 mit Wirkung zum 31. März 2014 beendet worden sei. Die von der Stadt behauptete Abrede zwischen dem Kläger und dem Imbissbetreiber habe die Stadt nicht beweisen können. Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Berufung ein. Deswegen wurde gestern vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. Nachdem beide Parteien ihre Berufung zurückgezogen haben, gilt wieder das Urteil der Erstinstanz. Danach erhält der gekündigte Mitarbeiter rückwirkend sein Gehalt für den Zeitraum von September 2013 bis März 2014.

(hb)
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