Schwalmtal Räuber müssen in eine Entziehungsanstalt

Schwalmtal · Mehrere Raubüberfälle zweier drogensüchtiger Täter wurden aus formalen Gründen erneut verhandelt.

Wegen schweren Raubes hat die Erste Strafkammer des Landgerichts im Oktober 2013 einen Mönchengladbacher (34) zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte, ein 31-jähriger Schwalmtaler, erhielt damals eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Jetzt wurden die bewaffneten Raubüberfälle auf die Tankstelle Geismühle West in der Nähe von Krefeld an der Bundesautobahn 57 und auf die Aral-Tankstelle Nievenheim West in der Nähe von Dormagen erneut vor Gericht verhandelt - nun aber vor der Dritten Großen Strafkammer.

Die Täter hatten Revision eingelegt. Und der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Urteile aus formalen Gründen aufgehoben. Das Gericht sollte prüfen, ob die offensichtlich drogensüchtigen Angeklagten nicht in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden müssten.

Dabei wurde nun bekannt, wie die beiden mehrfach vorbestraften Angeklagten damals in unterschiedlicher Tatbeteiligung, vermummt mit Schal und Kapuze und bewaffnet mit einer Softair-Pistole, den Kassenraum der Tankstellen betraten. Aus Angst vor der täuschend echt aussehenden Pistole übergaben die Kassiererinnen den Räubern Bargeld - insgesamt 1300 Euro.

Ein dritter Überfall auf eine Filiale der Mönchengladbacher Sparkasse endete im März 2013 jedoch im Versuch. Das Geldinstitut war bereits geschlossen. Den Männern gelang es nicht, eine Verbindungstür zu öffnen.

Zwei psychiatrische Sachverständige bestätigten jetzt in ihren Gutachten, dass beide Angeklagte einen Hang zu Drogen haben. Sowohl der Mönchengladbacher als auch der Schwalmtaler hatten zugegeben, dass sie seit Jahren Heroin, Kokain und andere Rauschgifte konsumieren. Ihre Straftaten werden vom Gesetzgeber als Beschaffungskriminalität gewertet. Beide Gutachter empfahlen, die drogensüchtigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Die Urteile bleiben bestehen. Dem schloss sich die Dritte Strafkammer an. Sie verfügte die Unterbringung.

(RP)
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