Kreis Viersen Regionalplan: IHK begrüßt Entwurf

Kreis Viersen · Zwei Premiumstandorte des überarbeitetenPlans liegen im Westkreis

Der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein, Jürgen Steinmetz, hat den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans begrüßt. "Das Planwerk berücksichtigt an vielen Stellen die Bedürfnisse der Unternehmen. Wir haben viel erreicht." Bei den Entwicklungsmöglichkeiten des Krefelder Hafens sieht er allerdings noch Handlungsbedarf.

Die IHK begrüße die Ausweisung einer Vielzahl von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) mit Zweckbestimmung, zum Beispiel für Häfen, für interkommunale Gewerbegebiete sowie für Logistik, Industrie und flächenintensive Ansiedlungen. Hierzu zählen auch vier der fünf Premiumstandorte, die die IHK für die Regionalplanung vorgeschlagen hatte. Dabei handelt es sich um das ehemalige Militärgelände in Niederkrüchten-Elmpt, das Silbersee-Areal zwischen Neuss und Dormagen sowie die beiden potenziellen interkommunalen Gewerbegebiete von Mönchengladbach/Viersen (Mackenstein) und Jüchen/Grevenbroich. "Außerdem sieht der Regionalplan eine Vielzahl weiterer Entwicklungsflächen für Gewerbe- und Industrie vor, zum Teil in interkommunaler Zusammenarbeit", sagt Steinmetz. Die IHK bewerte es ebenfalls als positiv, dass der Schutz emittierender Betriebe vor sogenannter heranrückender Wohnbebauung stärker berücksichtigt wurde. So sieht der neue Entwurf vor, dass Abstandsflächen künftig in den Allgemeinen Siedlungsbereichen und nicht in den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen geplant werden sollen.

Eine besondere Neuerung stellen die Allgemeinen Siedlungsbereiche mit Zweckbestimmung Gewerbe dar. "Auf diesen Flächen dürfen nur Bauflächen für Gewerbebetriebe geplant werden", erläutert Steinmetz. "Diese neue Kategorie ermöglicht eine bessere Zonierung der Gewerbe- und Industriegebiete im Verhältnis zu den Wohngebieten und verhindert, dass Wohnbebauungen an emittierende Betriebe heranrücken." Somit würden Konflikte zwischen Anwohnern und Unternehmen vermieden.

Auch die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in den Ortsteilen wird im neuen Regionalplan berücksichtigt. Der aktuelle Entwurf lässt eine angemessene Ausweisung von Gewerbeflächen zur Erweiterung und Verlagerung ortsansässiger Betriebe in den Ortsteilen zu. "Bislang konnten die Gemeinden für diese Unternehmen so gut wie keine neuen Gewerbeflächen ausweisen, wenn eine Erweiterung oder Verlagerung notwendig war", erklärt Steinmetz. Der überarbeitete Entwurf des Regionalplans wird in wenigen Wochen erneut offengelegt. Alle Beteiligten haben dann noch einmal die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. 2017 soll der Regionalplan dann in Kraft treten.

(RP)
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