Kreis Viersen Regionalrat lehnt die Viersener Kurve ab

Kreis Viersen · In einer Sondersitzung hat der Regionalrat gestern der Viersener Kurve eine Absage erteilt. Für ein wichtiges Projekt im Bundesverkehrswegeplan hält der Rat hingegen den zweigleisigen Ausbau der Strecke Kaldenkirchen—Dülken.

 Die Bahnstrecke zwischen Kaldenkirchen und Dülken ist nur an den Bahnhöfen, wie hier in Boisheim, zweigleisig. Ansonsten verläuft sie eingleisig. Den Ausbau hält der Regionalrat daher für sehr wichtig.

Die Bahnstrecke zwischen Kaldenkirchen und Dülken ist nur an den Bahnhöfen, wie hier in Boisheim, zweigleisig. Ansonsten verläuft sie eingleisig. Den Ausbau hält der Regionalrat daher für sehr wichtig.

Foto: Horst Siemes

An den Ausbau der Bahnstrecke zwischen der Grenze zu den Niederlanden und Mönchengladbach sind in der Region viele Hoffnungen geknüpft, aber auch viele Ängste. In Viersen fürchten viele Menschen, dass die Viersener Kurve - eine eingleisige Verbindung durch die Wohngebiete im Stadtteil Rahser - ihnen mehr Lärm bescheren und das Viersener Stadtbild massiv verändern könnte.

Die Viersener Kurve ist eines von drei Teilprojekten, die das Bundesverkehrsministerium im ersten Referentenentwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan zu einem großen Projekt zusammengefasst hat. Aus dem Plan geht hervor, welche Investitionen das Bundesverkehrsministerium in den kommenden 15 Jahren tätigen möchte - und zwar auf Schienen- und Straßenverbindungen sowie auf dem Wasser.

Neben der Viersener Kurve gehören der zweigleisige Ausbau der Strecke zwischen Kaldenkirchen und Dülken sowie die Beseitigung des Engpasses Rheydt-Odenkirchen zu diesem Vorhaben. Als Gesamtprojekt ist es im Referentenentwurf unter den Vorhaben des potenziellen Bedarfs verzeichnet. Für dieses Projekt ist zum einen die Definition noch nicht abgeschlossen, zum anderen hat man auch noch nicht ermittelt, was es kosten würde.

Würde man die Wirtschaftlichkeit des Projekts ermitteln, könnte das Projekt in der Bewertung eine Stufe oder zwei Stufen weiter nach oben rücken: Es könnte ein Projekt des vordringlichen Bedarfs werden - dann wäre es sehr wichtig und sollte bis zum Jahr 2030 umgesetzt oder wenigstens begonnen werden. Würde man das Projekt unter "weiterer Bedarf" einstufen, wäre es auch wichtig. Doch das Geld dafür hätte man wohl erst nach 2030.

Im Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan steht nun, welche Projekte in welche Kategorie eingeordnet wurden. Dazu können Bürger Stellungnahmen abgeben, auch die Politik äußert sich dazu. Die Prioritätenliste kann sich also noch ändern. Weil die Bezirksregierung bis spätestens heute das Votum des Regionalrats ans Landesverkehrsministerium übermitteln muss, kam der Verkehrsausschuss des Regionalrats gestern in einer Sondersitzung zusammen und nahm Stellung zum Entwurf.

Einstimmig beschloss der Regionalrat zu fordern, dass das Gesamtprojekt in drei Teilprojekte gesplittet wird und eine zeitnahe Kosten-Nutzen-Analyse erstellt wird. Ziel: die Engpassbeseitigung Rheydt-Odenkirchen und den zweigleisigen Ausbau der Strecke zwischen Kaldenkirchen und Dülken in die Kategorie "vordringlicher Bedarf" aufzunehmen, so dass beides bis 2030 umgesetzt werden könnte. Das Teilprojekt Viersener Kurve hingegen solle nicht weiter verfolgt werden, befanden die Fraktionen.

Mehrheitlich forderte der Regionalrat, drei Vorhaben beim sechsspurigen Autobahnausbau von der Stufe "weiterer Bedarf" in den "vordringlichen Bedarf" zu schieben. Dies betrifft den Ausbau der A61 zwischen Wanlo und Mönchengladbach-Nordpark, den Ausbau der A52/A61 zwischen Autobahnkreuz Mönchengladbach und Autobahnkreuz Neersen sowie den Ausbau der A44 zwischen Autobahnkreuz Neersen und Autobahnkreuz Meerbusch.

Bürger, Verbände, Unternehmen und Institutionen können noch bis 2. Mai Stellungnahmen abgeben. www.bvwp2030.de

(RP)
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