Viersen Rollstuhlfahrer scheitern an Hürden

Viersen · Ohne Hilfe können Menschen im Rollstuhl oft nicht in Geschäftem einkaufen - viele Ladenlokalen haben Stufen, doch keine Rampen. Auch Rollatornutzer oder Eltern mit Kinderwagen stehen vor diesen Hindernissen

 Christa und Johann Engels kaufen gerne in der Viersener Fußgängerzone ein. Doch in manche Läden kommen sie mit dem Rollstuhl schwer hinein.

Christa und Johann Engels kaufen gerne in der Viersener Fußgängerzone ein. Doch in manche Läden kommen sie mit dem Rollstuhl schwer hinein.

Foto: Knappe

Zuerst kippt Christa Engels den Rollstuhl ihres Mannes Johann nach hinten. "Dann nach vorne, dann muss ich hinten heben. Das ist sehr anstrengend", sagt die 80-Jährige. Doch es sind Handgriffe, die sie oft anwenden muss - immer dann, wenn sie mit ihrem Mann in der Viersener Fußgängerzone ein Geschäft betreten möchte, das Stufen vor dem Eingang hat. Manchmal ist es auch nur eine Stufe, an der sie scheitert. "Dann muss mein Mann draußen warten und sitzt da wie ein Wachhund. Das ist deprimierend", sagt die Süchtelnerin. "Es wäre doch eine Kleinigkeit, eine Rampe zu installieren", ergänzt sie und fragt sich: Warum wird dies nicht getan?

Die Geschäftsleute führen verschiedene Gründe dafür an, dass ihre Läden nicht barrierefrei zugänglich sind. Eine Rampe würde so weit auf die Fußgängerzone ragen, dass sie eine Stolperfalle für Passanten wäre, erklären einige. Andere sagen, der Hausbesitzer ließe keine Rampe zu, wieder andere sehen keinen Bedarf. Denn sobald eine Kunde im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen vor dem Geschäft bemerkt werde, helfe ein Mitarbeiter sofort, die Stufen zu überwinden.

Christa Engels bestätigt, dass ihr oft Passanten oder Angestellte helfen. Dafür sei sie dankbar, aber "das ist mir irgendwie unangenehm". Nicht nur sie stört sich an den Hürden: Auch für Heinz-Jürgen Antwerpes, seit mehr als zehn Jahren Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen in der Stadt Viersen, sind solche Barrieren ein stetes Ärgernis. "Es müsste dringend etwas geschehen", sagt der 77-Jährige, der selbst auf den Rollstuhl angewiesen ist. Beim vergangenen Gleichstellungstag sei die Zugänglichkeit von Geschäften ein Hauptthema gewesen. "Dies gehört auch zu den Überlegungen, um die Innenstadt attraktiver zu machen." Allerdings könne er auch nachvollziehen, dass Geschäftsleute vor Kosten zurückschrecken, die beim Bau einer Rampe anfallen. Worauf er hofft: "Auch der Werbering ist auf unserer Seite", sagt Antwerpers.

Anders als bei öffentlichen Gebäuden ist Barrierefreiheit in privaten Objekten nicht gesetzlich vorgeschrieben. Und nachträgliche Rampen sind dann problematisch, wenn sie tief in den öffentlichen Raum ragen. "Dafür braucht man eine Sondernutzungsgenehmigung", erläutert Georg Gellissen, Abteilungsleiter der städtischen Bauverwaltung. Von Fall zu Fall werde geprüft, ob die Rampe den Fußgängerverkehr stören würde. Voraussetzung sei natürlich, dass Hausbesitzer die Sondernutzungsgenehmigung beantragen. Doch das komme selten vor.

(RP)
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