Kreis Viersen Schützen bleiben gemeinnützig

Kreis Viersen · Nach heftiger Kritik daran, Vereinen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, rudert das nordrhein-westfälische Finanzministerium nun zurück. In einem Erlass an die Oberfinanzdirektion weist das Ministerium die Finanzämter an, nicht länger an der Auffassung festzuhalten, dass Schützenvereine und ähnliche Traditionsvereine nicht weiter als gemeinnützig behandelt werden können.

 Landtagsabgeordneter Marcus Optendrenk

Landtagsabgeordneter Marcus Optendrenk

Foto: Gebhard Bücker Photographie

Der Landtagsabgeordnete Dr. Marcus Optendrenk spricht von einer "abstrusen Idee, den Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen". Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU hatte im Ausschuss am Montag deutliche Kritik daran geübt, ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zu einem speziellen Fall zu verallgemeinern. Das Gericht hatte über die Gemeinnützigkeit von Freimaurern entschieden.

Daraufhin war in einer Gruppenbesprechung im Ministerium entschieden worden, dass Schützenvereine ebenfalls nicht gemeinnützig seien. Kriterium dafür sei die ausschließliche Mitgliedschaft von Männern oder die Einschränkung von Rechten für Frauen unter den Mitgliedern (zum Beispiel keine Berechtigung zum Vogelschuss).

Als das bekannt wurde, löste dies eine Welle der Empörung aus. Optendrenk wies ausdrücklich darauf hin, dass nicht die Bedingung einer Mitgliedschaft, sondern die Tätigkeit eines Vereins für die Gemeinnützigkeit entscheidend sei. Die vom Finanzministerium vertretene Auffassung treffe auch andere bisher gemeinnützige Vereine und Organisationen wie beispielsweise katholische Sozialdienste für Frauen oder Männer, Frauenhaus-Vereine und andere mehr. Auch Dachorganisationen, die keine Mitglieder hätten, seien davon betroffen.

Gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Stefan Berger stellte er jetzt fest, dank der Initiative der CDU-Landtagsfraktion sei die Einschränkung "beerdigt worden. Aufgrund unseres Antrags musste der Landesfinanzminister Walter-Borjans im Landtag Rede und Antwort zur Idee der Finanzverwaltung stehen und sich zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Schützenvereinen äußern. Auf den öffentlichen Druck hat der Finanzminister inzwischen mit einem Erlass an seine Verwaltung reagiert", so die Abgeordneten. Der Erlass stelle klar, "dass es keine Veranlassung gebe, die formellen Anforderungen der Satzungen von Schützenvereinen und anderen Traditionsvereinen im Hinblick auf die Beschränkung des Mitgliederkreises zu prüfen."

Das Engagement von Schützenvereinen und Schützenbruderschaften in vielen ehrenamtlichen Bereichen sei "überwältigend". Seit dem vergangenen Jahr sei es auch anerkannt als Teil des Unesco-Weltkulturerbes.

(RP)
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