Viersen Schulessen-Debatte: Eltern in der Pflicht
Viersen · Zahlen Eltern über einen längeren Zeitraum Beiträge für den Offenen Ganztag oder das Schulessen nicht, hat die Stadt das Recht, ihre Kinder von den Angeboten auszuschließen. Der Rat hat jetzt die Satzung beschlossen
Ab dem kommenden Schuljahr könnten Kinder, deren Eltern mit den Beiträgen für das Schulessen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Rückstand sind, von der OGS ausgeschlossen werden. In geheimer Abstimmung haben die Mitglieder des Stadtrates in ihrer jüngsten Sitzung mit 32 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, einen Antrag der Fraktion "Die Linke" abzulehnen, der diese Vorgehensweise verhindert hätte.
Die Linken hatten erwirken wollen, dass eine entsprechende Änderung in der Satzung über die Teilnahme und Erhebung von Beiträgen im Rahmen außerschulischer Angebote der Offenen Ganztagsschule sowie der städtischen Betreuungsmaßnahme "Schule von acht bis eins" gestrichen wird. Darüber hinaus hatte die Fraktion beantragt aus der Satzung zu nehmen, dass Kinder ausgeschlossen werden können, wenn ihre Eltern mit der Zahlung der OGS-Beiträge oder der Beiträge für "Schule von acht bis eins" im Rückstand sind. Dies lehnte der Rat mit 39 zu zwölf Stimmen bei einer Enthaltung ab. "Dadurch werden Kinder für das Fehlverhalten ihrer Eltern bestraft", sagte Christoph Saßen, Fraktionsvorsitzender der Linken.
Im Oktober des vergangenen Jahres hatte der Rat die Satzung mehrheitlich beschlossen. Danach war das Thema in mehreren Ausschüssen diskutiert worden. Die Verwaltung verwies darauf, dass derzeit rund 107.000 Euro bei Eltern eingefordert werden müssen, weil sie entweder Schulbeiträge oder Beiträge für das Schulessen nicht beglichen haben. Die Zahl beinhalte auch Rückstände aus vergangenen Schuljahren. Im laufenden Schuljahr gebe es 116 Kinder, deren Eltern die Kosten für OGS oder "Schule von acht bis eins" noch nicht gezahlt haben. In 34 Fällen schulden Eltern der Stadt Essensgeld. Bereits in der ab 2010 gültigen Fassung der Satzung habe es eine Regelung zum Ausschluss eines Kindes bei bestehenden Elternbeitragsrückständen gegeben, teilte die Verwaltung mit. In Einzelfällen seien daraufhin Kinder aus der OGS oder der "Schule von acht bis eins" ausgeschlossen worden. Vor Beginn des Schuljahres 2016/2017 waren elf Familien im Zahlungsrückstand - für die Kinder habe es im kommenden Schuljahr keine Plätze gegeben. Neu ist jetzt, dass Schüler die Ganztagsangebote nicht nutzen können, weil das Essensgeld für sie nicht bezahlt wurde.
In der Ratssitzung äußerten auch die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis90/Grüne Bedenken, dass die Satzung falsche Signale setzt. Wenn ein Autofahrer zu schnell unterwegs sei und erwischt werde, verliere ja auch er den Führerschein und nicht jemand anderes, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Manuel García Limia. "Die Eltern haben es in ihrer Hand", entgegnete Frank a Campo (FDP). Stephan Sillekens, Fraktionsvorsitzender der CDU, betonte: "Wir vertreten eindeutig die Meinung, dass Eltern in die Verantwortung genommen werden müssen."