Brüggen Schutz für Modellflieger vor Windrädern

Brüggen · Der Vorschlag der Brüggener Verwaltung für Windenergieflächen ist fertig. Der Modellflugplatz in Happelt wurde ausgenommen.

Der Ausbau der Windenergie ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Bis zum Jahr 2020 sollen 15 Prozent des Stroms durch Windenergie erzeugt werden. Um die möglichen Standorte für Windräder zu ermitteln, hat die Gemeindeverwaltung Brüggen eine Potenzialflächenanalyse in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt nun vor. "Nach wie vor kann ich Ihnen nicht sagen, wie viele Windräder aufgestellt werden", bedauerte Bauverwaltungsleiter Dieter Dresen in der Sitzung des Bauausschusses. "Der Entwurf des Regionalplans ist aber heute schon als Grundsatz relevant."

Eine Ausnahme hat die Gemeindeverwaltung für den Modellflugplatz geltend gemacht. Der Platz mit dem nach Süden gerichteten genehmigten Flugsektor von maximal 350 Metern wurde aus dem Abgrenzungsvorschlag herausgenommen. "Wir sind sehr froh und erleichtert, dass diese Lösung gefunden wurde", sagt Vereins-Chef Heinz Barden. Der Verein ist seit 1985 am 13.500 Quadratmeter großen Areal an der Happelter Heide aktiv, das ihm gehört. Als einer der wenigen in Deutschland besitzt er einen Sommerlandeplatz für Modellflieger. "Wir sind stolz auf das, was wir hier aufbauen konnten", sagt Barden.

Die Planung folgt hier dem städtebaulichen Ziel der Brüggener Gemeindeverwaltung, den Modellfluglatz entsprechend der Betriebsgenehmigung dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Thomas Schmidt sagte: "Wir sind mit dem Vorschlag noch nicht zu Hause. Aber es ist ein klares Votum für den Modellflugplatz."

Entscheidend bei der Potenzialflächenanalyse sind harte und weiche Tabukriterien; sie grenzen die möglichen Flächen ein. Auch der Arbeitskreis Windenergie beschäftigte sich in seinen Treffen mit dem komplizierten Thema. Harte Tabukriterien sind zusammenhängende Siedlungsflächen, Gewerbeflächen, ruhebedürftige Grünflächen wie etwa Friedhöfe, Reitanlagen, Sport- und Freizeitanlagen oder Naturschutzgebiete. Hier darf in unmittelbarer Nähe keine Windkraftanlage errichtet werden. Unter Einhaltung eines definierten Abstands kann eine Anlage in der Nachbarschaft aufgestellt werden.

Der Bauausschuss der Gemeinde hatte kürzlich über den Entwurf des "Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie" zu entscheiden. Der Entwurf weist eine Fläche von rund 85 Hektar als Konzentrationszone für Windenergienutzung aus. Sie ist um 67 Hektar größer, als die im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Areale.

Zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf ergeben sich jetzt allerdings ein paar Unterschiede. Für den Bereich Hülst gibt es geringe Abweichungen, im Bereich Happelter Heide bleibt der Abgrenzungsvorschlag der Verwaltung deutlich hinter dem Regionalplanentwurf zurück. Wegen der für Genrohe erlassenen Außenbereichssatzung wurde ein Abstand für "zusammenhängende Siedlungsflächen mit gemischt genutztem Charakter" zugrunde gelegt. Dadurch ist ein Abstand von 600 Metern statt dem für Außenbereichswohnen gültigen Abstand von nur 450 Metern eingeplant. Ulrich Siebert (Grüne) sagte: "Planerisch wurde versucht, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen. Es entspricht so dem Wunsch des Arbeitskreises, man sollte das so der Bezirksregierung vermitteln." - "Schwere Kost", nannte Thomas Jäger (SPD) das Verfahren mit seinen zahlreichen rechtlichen Vorgaben. "Aber eine Energiewende ist auch nicht leicht." Er hofft, dass der Plan das Verfahren so verlässt, wie er eingegeben wird.

Bei einer Enthaltung wurde die Verwaltung beauftragt, den "Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie" auf der Grundlage des Entwurfs mit der Bezirksregierung abzustimmen.

(RP)
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