Kreis Viersen Schutzzeit für Gehölze von März bis September

Kreis Viersen · Hecken und andere Gehölze dürfen nur noch heute geschnitten oder "auf den Stock gesetzt" werden. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind Rodungsarbeiten und starker Rückschnitt nicht erlaubt. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen hin. Der Grund: Heimische Vögel suchen sehr zeitig geeignete Nistmöglichkeiten. Amseln, Rotkehlchen, Zaunkönige und Buchfinken beginnen bereits im März mit dem Nestbau. Hecken und Gebüsche im heimischen Garten sind besonders begehrt.

Ausgenommen von den Verboten sind Bäume, die in Hausgärten, Park- und Sportanlagen sowie auf Friedhöfen stehen. Sie dürfen auch während der Schutzzeit gefällt werden, wenn sich in ihnen keine Nist- oder Brutstätten von Tieren befinden. Bei Rodungen von Bäumen außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Bestimmungen für geschützte Gehölze in den Landschaftsplänen des Kreises zu beachten. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.

Erlaubt ist der Rückschnitt, wenn er zur Gesunderhaltung von Bäumen dient. Außerdem können neu gewachsene Äste und Sträucher gekürzt werden. In sogenanntes Altholz darf dagegen nicht geschnitten werden. Beim Rückschnitt ist darauf zu achten, dass Hecke oder Gebüsch überwiegend noch Blätter haben. Auch in der Nähe eines Nestes darf nicht geschnitten werden. Bei Fragen hilft die Unteren Naturschutzbehörde unter der Nummer 02162 391406 oder per E-Mail an naturschutz@kreis-viersen.de.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort