Brüggen Sozialabgaben nicht gezahlt: Gericht verurteilt Brüggener

Brüggen · Sieben Monate Haft verhängte das Gericht gegen ein Paar. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt

Das Krefelder Schöffengericht hat ein Ehepaar aus Brüggen wegen Hinterziehung von Sozialabgaben zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die beiden hatten zugegeben, Mitarbeiter in ihrem Betrieb nicht ordnungsgemäß gemeldet zu haben.

Rund 200 Fälle listete der Staatsanwalt auf, in denen das Ehepaar durch fehlende oder falsche Angaben Sozialabgaben sparte. Über fünf Jahre hinweg kamen knapp 50.000 Euro zusammen. Die Ehefrau, die für den kaufmännischen Teil zuständig war, räumte die Vorwürfe zerknirscht ein. "Wir haben einen Fehler gemacht, das geben wir zu. Wir bedauern das sehr."

Eigentlich sei es nicht geplant gewesen. Allerdings habe sie irgendwann gemerkt, dass es sehr schwierig ist, Mitarbeiter zu finden. Viele stellten sich vor, die staatliche Unterstützung bezogen. Die wollten einfach nicht auf die monatlichen Zahlungen vom Amt verzichten und trotzdem noch etwas hinzuverdienen. Es sei einfach niemand da gewesen, der "offiziell" arbeiten wollte. Es sei wie ein Kreislauf gewesen. Sie habe gewusst, dass es falsch sei, aber keine andere Wahl gehabt. Auch ihr Ehemann beteuerte: "Es tut mir unendlich leid, dass das passiert ist."

Die Nachforderung von 50.000 Euro ist bereits bezahlt. Dafür habe man erhebliche Einbußen hingenommen, sagte einer der Verteidiger. Der erste Rückschlag sei gewesen, dass man ein Darlehen aufnahm und das Geld gestohlen worden sei. Deshalb habe man das Haus nun verkaufen müssen.

Ursprünglich war ein Schaden von rund 100.000 Euro berechnet worden. Vor Gericht stellte sich heraus, dass die Summe niedriger war. Interessant war auch die Aussage eines Polizeibeamten zu den Ermittlungen. Es habe mehrere anonyme Hinweise gegeben, dass das Ehepaar Schwarzarbeiter beschäftige. Um das zu überprüfen, habe er tagelang den Betrieb beobachten und alle Personen zuordnen müssen. Das sei ihm gut im Gedächtnis geblieben.

Schon um 5.30 Uhr habe der erste Mitarbeiter - ein Mann, der als arbeitsunfähig gemeldet war - den Betrieb aufgeschlossen. Nach und nach seien weitere Mitarbeiter eingetroffen. Einige hätten 120 Stunden monatlich gearbeitet. Bald habe er diese von Kunden unterscheiden können. Als er die Mitarbeiter befragte, gaben einige zu, ihren Lohn ohne Gehaltsnachweise in Briefumschlagen erhalten zu haben. Auch gegen Mitarbeiter gab es schon Verfahren.

Das Gericht verhängte gegen die Eheleute jeweils sieben Monate Haft und setzte die Strafen zur Bewährung aus. Beide waren nicht vorbestraft. Die Schadenswiedergutmachung und die Geständnisse wurden berücksichtigt.

(bil)
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