Niederkrüchten Sportvereine bekommen Zuschüsse von der Gemeinde

Niederkrüchten · Sportvereine, die teure Grundsportgeräte anschaffen, können in Zukunft wieder auf eine Bezuschussung durch die Gemeinde hoffen. Der Sport- und Kulturausschuss beschloss eine Änderung der Sportförderrichtlinien.

Grundsportgeräte sind nach Definition des Landessportbundes beispielsweise Tischtennisplatten, Handballtore, Schwebebalken, Hürden für die Leichtathletik oder Ballwurfmaschinen im Tennissport. Keine Grundsportgeräte sind Bälle, Trikots oder Fußballschuhe.

Der Anschaffungspreis für das Gerät muss mindestens 400 Euro betragen, und der Verein muss mindestens die Hälfte davon selbst zahlen. Die Gemeinde gibt den verbleibenden Betrag als Zuschuss - höchstens jedoch 400 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass das angeschaffte Gerät für den Schulsport tauglich ist und auch von anderen Vereinen genutzt werden kann. Sonst sinkt der gemeindliche Zuschuss auf maximal 250 Euro.

Bislang hat die Gemeinde nur dann ergänzend Zuschüsse gewährt, wenn die anzuschaffenden Geräte auch vom Landessportbund oder anderen Zuschussträgern gefördert wurden. Da aber der Landessportbund und auch der Kreissportbund bereits seit 2005 keine Sportgeräte-Anschaffung mehr bezuschusst haben, gab es seither auch seitens der Gemeinde kein Geld mehr.

(jo-s)
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