Todesfälle in Brüggen Staatsanwalt gibt Praxis in Krebsklinik frei

Brüggen · Nach den Todesfällen im Brachter Krebszentrum darf dessen Leiter aber weiterhin nicht praktizieren. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Polizei bittet Angehörige verstorbener Patienten um Zustimmung zur Exhumierung

 Im Biologischen Krebszentrum in Bracht hatte die Staatsanwaltschaft die Räume durchsucht und unter anderem Patientenakten beschlagnahmt. Das Siegel wurde inzwischen entfernt, die Praxisräume sind wieder freigegeben.

Im Biologischen Krebszentrum in Bracht hatte die Staatsanwaltschaft die Räume durchsucht und unter anderem Patientenakten beschlagnahmt. Das Siegel wurde inzwischen entfernt, die Praxisräume sind wieder freigegeben.

Foto: Heike Ahlen

Das Siegel an der Tür des alternativen Krebszentrums in Bracht ist verschwunden. "Wir haben die Räume freigegeben", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Redaktion. Die Praxis ist aber weiterhin geschlossen. Der Heilpraktiker, der sie führte, darf derzeit nicht praktizieren. Der Kreis Viersen hat ihm zumindest bis zum Abschluss der Ermittlungen die Tätigkeit im Kreisgebiet untersagt. Ende Juli starben nach der Behandlung in dem Krebszentrum drei Menschen - eine Niederländerin (43), ein Niederländer (55) sowie eine Belgierin (55). Zwei weitere Patienten kamen wegen lebensbedrohlicher Beschwerden ins Krankenhaus.

Gegen den Heilpraktiker, der neben der umstrittenen Krebsbehandlung mit dem nicht als Medikament zugelassenen Substanz 3-Bromopyruvat (Pauschalpreis für zehn Wochen: 9900 Euro) auch Hyaluron-Behandlungen gegen Falten anbot (ein Milliliter: 170 Euro, jeder weitere Milliliter 150 Euro), ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in mehreren Fällen. Klaus R. ist weiterhin auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass die bisherigen Ermittlungen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Heilpraktiker den Tod von Patienten oder Gesundheitsschädigungen vorsätzlich herbeiführte.

 Darf zurzeit nicht im Kreis Viersen praktizieren: Heilpraktiker Klaus R.

Darf zurzeit nicht im Kreis Viersen praktizieren: Heilpraktiker Klaus R.

Foto: Jungmann Günter

Ende Juli hatte die Strafverfolgungsbehörde im Beisein einer Amtsärztin und des Amtsapothekers des Kreises in der Praxis Patientenakten beschlagnahmt. In den folgenden Tagen riefen Gesundheitsamt sowie niederländische und deutsche Polizeibehörden ehemalige Patienten dazu auf, sich dringend zu melden. Am Donnerstag nun war bekannt geworden, dass die Ermittlungen auf insgesamt rund 70 Todesfälle ausgeweitet worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft schweigt dazu, ein Sprecher wollte diese Zahl gestern weder bestätigen noch dementieren.

Während die Staatsanwaltschaft Krefeld die strafrechtliche Untersuchung führt, versuchen niederländische Ermittler und Pathologen, der Todesursache der 70 Verstorbenen auf den Grund zu gehen, so berichtet "De Telegraaf". Sollen ehemalige Patienten exhumiert und obduziert werden, müssen Angehörige dazu ihr Einverständnis geben. Hunderte Niederländer, deren Familienmitglieder im Krebszentrum behandelt wurden, müssten dazu befragt werden, heißt es in dem Bericht weiter. Es könne Monate dauern, in 70 Fällen die Todesursache zu ermitteln. Leicht dürften die Ermittlungen nicht werden. Nach Informationen unserer Redaktion soll ein Großteil der Verstorbenen bereits eingeäschert sein.

Die FDP im Kreis Viersen forderte am Freitag die lückenlose Aufklärung der Todesfälle. "Scheinbar konnte der Heilpraktiker über Jahre unbehelligt schwerstkranke Patienten mit nicht zugelassenen Mitteln behandeln", sagte Felix Grams, Mitglied des Kreis-Gesundheitsausschusses. "Die Dimension des Ausmaßes, die langsam ans Licht kommt, macht betroffen. Wir sind den Opfern und den Angehörigen eine lückenlose Aufklärung schuldig." Es müsse überprüft werden, welche Kontrollinstrumente versagt haben und wie solche Tragödien in Zukunft verhindert werden können, forderte Grams. "Schon jetzt ist bei Betrachtung der Rechtslage erkennbar, dass Land und Bund in der Pflicht sind, endlich einheitliche Standards für die Ausbildung und die Kontrolle von Heilpraktikern zu schaffen."

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) forderte am Freitag eine Gesetzesreform. Es bestehe ein "erheblicher Reformbedarf im Heilpraktikerwesen", sagte sie. Das Gesetz aus dem Jahr 1939 müsse "endlich durch einen formalen Gesetzgebungsprozess den Anforderungen unseres modernen Gesundheitswesens" angepasst werden. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe sie diese Forderung erneuert.

Die Kreis-FDP sieht auch den Landrat in der Pflicht. In einem Dringlichkeitsantrag wollen die Liberalen von Andreas Coenen (CDU) unter anderem wissen, welche Überprüfungen das Kreisgesundheitsamt in den vergangenen Jahren bei dem Heilpraktiker in Bracht vorgenommen hat und welche Schlüsse man aus diesen Überprüfungen zog. Die Fraktion fragt auch, wie viele Hinweise zu "fragwürdigen Methoden" von Heilpraktikern das Gesundheitsamt des Kreises in den vergangenen zehn Jahren erhalten hat, wie es dem nachgegangen sei, wie viele Anträge zur Erlaubnis einer Heilpraktiker-Tätigkeit das Gesundheitsamt bewilligte und wie viele Erlaubnisse es wieder einzog.

Die Mehrzahl der 70 verstorbenen Patienten soll aus den Niederlanden stammen. Wie viele genau, war gestern noch unklar. Die niederländische Zeitung "De Telegraaf" berichtet, dass es sich um 70 Niederländer handele, während das ARD-Magazin "Brisant" gestern von 50 Niederländern sowie Belgiern, Schweden und Italienern sprach.

Einen Haftbefehl gegen den Leiter des Krebszentrums gebe nicht, auch werde nach Klaus R. nicht gefahndet, betonte die Staatsanwaltschaft gestern. Wann ein Haftbefehl und damit Untersuchungshaft angebracht ist, regelt Paragraf 112 der Strafprozessordnung. Ein Beschuldigter muss einer Tat "dringend verdächtig" sein, außerdem müssen Haftgründe vorliegen. Wenn jemand flieht oder Fluchtgefahr besteht, ist das ebenso ein Grund für eine Inhaftierung wie der Verdacht, ein Beschuldigter könnte Beweismittel vernichten oder verschwinden lassen, Zeugen einschüchtern oder zu Falschaussagen bewegen.

(hah)
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