Viersen Stadt fordert Masterplan für Flüchtlinge

Viersen · Die Flüchtlingsunterbringung beschäftigt Viersen. Mit Umbauten und Containern soll weiterer Platz geschaffen werden.

Mit der Prognose von rund 1000 Asylbewerbern zum Ende des vergangenen Jahres lag Dr. Paul Schrömbges fast richtig. Es waren 988. Der Erste Beigeordnete der Stadt Viersen prognostizierte die Zahl anhand der über das Jahr erlebten kontinuierlichen Zuweisungen bereits im Sommer. Aktuell leben in der Stadt Viersen 1034 zugewiesene Asylbewerber. Dazu kommen die 150 Landesflüchtlinge im ehemaligen Hochhaus von Kaiser's. Was Schrömbges bei der gesamten Situation nicht versteht, ist die Tatsache, dass es keinen Masterplan von Bund oder Land gibt. "Wir bekommen keine genauen Informationen, sondern müssen uns für unsere Planungen selbst etwas zusammenreimen. Land und Bund machen einen schlechten Job", klagt Schrömbges.

Die Stadt ging von 50 zugewiesenen Flüchtlingen pro Woche aus. Eine Annahme, die sich bestätigt hat. In Sachen Unterbringungsproblematik spricht Schrömbges von drei Phasen. Bei der ersten Phase handelt es sich um die Erstaufnahme, bei der Flüchtlinge ins Land kommen und in sogenannten Notunterkünften aufgenommen werden. Es erfolgt eine zentrale Unterbringung. Dabei handelt es sich in der Regel um vom Land bewirtschaftete und finanzierte Einrichtungen. In Viersen betreibt die Stadt seit Sommer 2015 die Einrichtung des Kaiser's-Hochhauses für das Land in Eigenregie gegen Kostenerstattung. Sie erhielt durch das Land einen Bewirtschaftungsauftrag für 150 Personen.

In der Phase II. treten die Menschen in das Asylbewerberverfahren ein. Die Flüchtlinge werden registriert, stellen einen Antrag auf Asyl und das juristische Verfahren nimmt seinen Lauf. In Viersen sind es die besagten 1034 Flüchtlinge, die derzeit in genau dieser Phase stecken. "In der gesamten Bundesrepublik sind es über eine Million Menschen, wobei der Städtetag zudem von rund einer halben Million unregistrierter Flüchtlinge ausgeht", berichtet Schrömbges. Bereits in der Phase II. ist die Stadt Viersen zuständig, das heißt, sie muss Wohnraum zuweisen und die Asylbewerber versorgen.

Um die Asylbewerber, die mit Erfolg einen Antrag gestellt haben, geht es in der Phase III. Damit ändert sich zudem ihr Rechtsstatus. Die Flüchtlinge haben ein Aufenthaltsrecht erhalten und fallen damit aus dem Asylbewerberleistungsgesetz heraus. Sie sind wie freie Bürger, können wählen, wohin sie gehen möchten und fallen, wenn sie keine Arbeit haben, in Hartz IV. "Uns stellt sich die Frage, welche Baukonzeption entwickeln wir für die Phase III? Wer will weiterhin bei uns in Viersen leben? Wie viele Wohneinheiten benötigten wir? Wir gucken in eine Glaskugel", beschreibt Schrömbges die Situation. Die Stadt geht rechnerisch von 50 Prozent aus, die anerkannt werden und in Viersen bleiben wollen. Wobei sich die Frage stellt, ob die alleinreisenden Männer ihre Familien nachholen. Eigens für diese Planungen betreffend die Phase III. hat sich in der Kreisstadt eine Arbeitsgruppe gebildet.

Das Handlungskonzept Wohnen, das sich vor allen Dingen mit dem sozialen Wohnraum beschäftigt, bekommt zusätzlichen Druck durch die Flüchtlinge. Es stellt sich die Frage, wo soll dauerhafte Wohnbebauung entstehen? "Wir müssen darauf achten, dass wir den Wohnraum bauen, den wir wirklich brauchen, wenn die Menschen von der Phase II. in die Phase III. kommen", betont der Erste Beigeordnete. Vor dem Hintergrund, dass die Verfahren über Monate gehen, rechnet die Stadt Viersen Ende dieses Jahres mit dem Übergang der ersten Flüchtlinge von der zweiten in die dritte Phase. Doch zunächst gilt es, die Menschen in der Phase II adäquat unterzubringen. Da diese Phase kein Dauerzustand ist, versucht die Stadt Viersen Möglichkeiten zu schaffen, die zeitlich angepasst sind. Um nicht auf Turnhallen zurückgreifen zu müssen, werden unter anderem auch Container angemietet. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Familien anderen Wohnraum benötigen als alleinreisende Männer. "Wir müssen die Phase II. rasch aufbauen und im Gegenzug aber auch wieder schrittweise abbauen können. Die Baukonzeption sieht keine Anmietung von Häusern auf 30, 40 oder 50 Jahre vor. Wir müssen vielmehr flexibel sein", sagt Schrömbges.

(tref)
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