Viersen Streit um Geriatrie in Süchteln eskaliert

Viersen · Das Mönchengladbacher Krankenhaus "Maria von den Aposteln" hat vorläufigen Rechtsschutz gegen den Bescheid der Bezirksregierung beantragt. Wenn dem stattgegeben wird, hat St. Irmgardis keine Planungssicherheit mehr.

Der Streit um die Geriatrie in der Region geht in eine neue Runde: In einem Eilverfahren hat das Neuwerker Krankenhaus "Maria von den Aposteln" jetzt vorläufigen Rechtsschutz gegen jenen Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, der dem St.-Irmgardis-Krankenhaus in Süchteln den Zuschlag für eine altersmedizinische Abteilung mit 60 Betten gibt. Das bestätigten sowohl das Neuwerker Krankenhaus als auch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

Es handele sich um einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Damit strebe das Neuwerker Krankenhaus die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs an, erläuterte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf, Dr. Nicola Haderlein. Der Antrag des Krankenhauses "Maria von den Aposteln" sei relativ neuen Datums. Wie schnell darüber entschieden werde, konnte die Richterin nicht sagen. "Es ist ein Eilverfahren. Da aber die Sommerferien anstehen und allen Beteiligten immer alle Schriftsätze zugestellt werden müssen, könnten bis zum Beschluss dennoch einige Wochen vergehen", so die Richterin.

Auf Anfrage unserer Zeitung hieß es im Krankenhaus "Maria von den Aposteln" zur Begründung der Vorgehensweise: "Unsere Argumente für den Ausweis einer Hauptfachabteilung Geriatrie sind bei dieser Entscheidung nicht adäquat berücksichtigt worden. Nun möchten wir verhindern, dass während des Klageverfahrens Fakten geschaffen werden, die eine nicht adäquate geriatrische Versorgung im Raum Kreis Viersen, Mönchengladbach und Neuss zementieren."

In der Begründung des Neuwerker Antrags heißt es laut Verwaltungsgericht: Die Auswahl des Süchtelner Krankenhauses sei zu ihren Lasten "ermessensfehlerhaft". Neuwerk halte es für zweifelhaft, dass mit 60 Betten der Bedarf für den Kreis Viersen gedeckt werden könne. "Maria von den Aposteln" dagegen sieht sich selbst laut Begründung in der Lage, die wohnortnahe Versorgung des Ostkreises Viersen und des nördlichen Rhein-Kreises Neuss sicherzustellen.

In seiner Bedeutung kommt der vorläufige Rechtsschutz gemäß Paragraf 80a der Verwaltungsgerichtsordnung einer einstweiligen Verfügung nahe. Im Verwaltungsrecht spreche man von einer "einstweiligen Anordnung", sagte Haderlein.

Wenn dem Antrag der Neuwerker stattgegeben wird, dann ist der positive Bescheid für St. Irmgardis nicht mehr vollziehbar. Der Geriatrie-Zuschlag wäre auf Eis gelegt; St. Irmgardis hätte keine Planungssicherheit mehr für seinen Neubau.

Die Bezirksregierung hatte am 3. Dezember vergangenen Jahres St. Irmgardis den Zuschlag für 60 Betten Altersmedizin erteilt. Die Alexianer in Tönisvorst hatten bereits im Januar dagegen Widerspruch eingelegt und eine Konkurrentenschutzklage eingereicht (unsere Zeitung berichtete). Auch Neuwerk, das zu den St.-Augustinus-Kliniken gehört, hatte Widerspruch gegen den positiven Bescheid für Süchteln eingelegt. Durch den jüngsten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat sie ihrem Widerspruch allerdings deutlich Nachdruck verliehen. Die Altersmedizin gilt in der Branche als Wachstumsmarkt.

Ein ähnliches Eilverfahren hat das Neuwerker Krankenhaus zudem gegen den Bescheid der Bezirksregierung für das Lukaskrankenhaus in Neuss angestrengt. Das Neusser Krankenhaus soll 30 Betten erhalten. Auch dabei soll es sich nach Informationen unserer Zeitung um einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz handeln. In der Begründung des Antrags heißt es laut Gericht: Die Bedarfsermittlung der Bezirksregierung sei nicht nachvollziehbar. Es gebe in dem Krankenhaus außerdem Defizite in personeller Hinsicht.

Das St. Irmgardis in Süchteln zeigte sich von den jüngsten Entwicklungen unbeeindruckt. "Wir sehen dem gelassen entgegen und vertrauen darauf, dass unsere guten, fachlichen Argumente Bestand haben werden", sagte Sigrid Baum, Pressesprecherin von St. Irmgardis. An seinen Neubau-Plänen werde das Süchtelner Krankenhaus unverändert festhalten. Die Bauarbeiten hätten bereits begonnen. Bis Herbst soll der Rohbau wetterfest sein.

Zum Hintergrund: Mitte April hatte St. Irmgardis offiziell seine Neubau-Pläne vorgestellt. In dem dreigeschossigen Neubau soll auch die Geriatrie mit 51 Betten untergebracht werden. Rund 7,2 Millionen Euro fließen in das Bauprojekt. St. Irmgardis ist aus zwei Gründen mit dem Neubau zeitlich unter Zugzwang: Die Bezirksregierung hatte die Geriatrie-Vergabe an die bauliche Erweiterung des Krankenhauses geknüpft. Und: Im Erbbaurechtsvertrag des Süchteln Krankenhauses ist festgelegt, dass 4,5 Millionen Euro bis Ende dieses Jahres in bauliche Maßnahmen zu investieren sind.

(RP)
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