Müll-Umladestation Zoff zwischen Kreis Viersen und EGN

Kreis Viersen · Die umstrittene geplante Müll-Umlade-Station des Kreises Viersen im Gewerbegebiet Venete in Nettetal sorgt für einen tiefen Riss in den Beziehungen zwischen den Noch-Geschäftspartnern Kreis Viersen und Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN).

 Skizze der geplanten Müll-Umladestation auf dem Venete-Gelände in Nettetal-Kaldenkirchen.

Skizze der geplanten Müll-Umladestation auf dem Venete-Gelände in Nettetal-Kaldenkirchen.

Foto: Kreis Viersen

Anlass sind Aussagen der Bürgerinitiative "Venete - so nicht", die sich auf eine schriftliche Aussage der EGN beruft, dass die bestehende EGN-Umladestation in Viersen-Süchteln bis mindestens 2032 bestehen bleiben und "bis dahin problemlos durch den Kreis weiter mitgenutzt" werden könne. "Dies wurde von der EGN schriftlich bestätigt", heißt es auf der Internetseite der Initiative.

Gegen den geplanten Bau der Müll-Umladestation gibt es in Nettetal heftigen Widerstand. Die Gegner fürchten durch den Bau auf dem Venete-Gelände eine erschwerte Ansiedlung von Gewerbebetrieben; sie glauben auch, dass es durch die Rekommunalisierung des Abfallbetriebs zu höheren Abfallgebühren kommen könnte. Und sie bemängeln, dass die Entsorgungswege weiter werden, sollte der Müll künftig in Kaldenkirchen statt in Süchteln sortiert und umgeladen werden. Der Kreis Viersen hingegen argumentiert, durch die Rekommunalisierung des Abfallbetriebs und interkommunale Zusammenarbeit ließen sich die Gebühren stabil halten.

Und: Der Abfallbetrieb des Kreises VIersen vertritt eine andere Rechtsauffassung als die EGN. Eine Fortführung des Vertrages mit der EGN sei über das Jahr 2024 hinaus wegen des EU-Vergaberechts nicht zulässig, erklärte ein Sprecher des Kreises Viersen gestern Abend. Insgesamt drei Mal habe der ABV die EGN in den vergangenen Tagen aufgefordert, seine Rechtsauffassung zur Fortführung der Umladestation in Süchteln mitzuteilen. Das Unternehmen habe dem Kreis nicht geantwortet, so der Sprecher.

"Für mich gibt es nur drei Möglichkeiten", folgerte gestern der ABV-Betriebsleiter und Technische Dezernent des Kreises Viersen, Andreas Budde: "Entweder existiert der Brief gar nicht, auf den sich die Bürgerinitiative beruft. Oder die EGN hat der Initiative ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, das zugleich der eigenen Unternehmenspolitik nützt. Oder die EGN ist zwischenzeitlich von ihrer Auffassung abgerückt."

Verwundert zeigte sich Budde über die mutmaßliche Weitergabe von Vertragsdetails durch die EGN an Dritte. Der Dezernent erklärte: "Der ABV hat ein anderes Verständnis von partnerschaftlicher Zusammenarbeit."

(mrö)
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