Brüggen Terrassennutzung gegen Gebühr

Brüggen · Wer in Brüggen Außengastronomie betreibt, könnte bald zur Kasse gebeten werden. Im Gegenzug soll die Fußgängerzone sauberer werden.

Weil die Fußgängerzone in Brüggen nicht allein mit einer Kehrmaschine gereinigt werden kann, beantragte die CDU-Fraktion die zusätzliche Reinigung per Hand für die Monate von März bis Oktober. Ein "Kümmerer" soll das Unkraut rund um die Kirche entfernen und jenen Schmutz entlang von Cafés, Restaurants und Geschäften beseitigen, den die Kehrmaschine wegen der aufgestellten Stühle oder sogenannter Kundenstopper vor Geschäften eben nicht auffegt.

Zwar ist dieser "Kümmerer", der auf 450-Euro-Basis die Reinigung per Hand übernehmen soll, noch nicht gefunden, wohl aber die Möglichkeit, die Stelle zu finanzieren. Terrassennutzungsgebühr ist das entscheidende Stichwort. Ein Euro soll fällig werden für jeden Quadratmeter, auf dem Tische und Sitzgelegenheiten für gewerbliche Zwecke auf öffentlichen Flächen aufgebaut werden. Der Leiter des Ordnungsamtes Jürgen Mörschbächer erläuterte den Sachstand jetzt im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus. Demnach könnte die Burggemeinde durch diese Gebühr 3500 bis 4000 Euro mehr einnehmen, um damit wiederum den "Kümmerer" finanzieren.

Brüggener Gastronomen würden die Pläne durchweg begrüßen, sagte Mörschbächer. "Wir waren in jeder Gaststätte und die Ziele wurden erkannt und die Gastwirte waren positiv eingestellt." Ausschussvorsitzende Angelika Verkaar betonte in diesem Zusammenhang: Es geht nicht nur darum, Geld zu machen, sondern eine gewisse Ordnung herzustellen." Mit den Betreibern und Inhabern von Geschäften sollen in den nächsten Wochen ebenfalls Gespräche angeregt werden. Geprüft wird zudem eine Anpassung der Satzung für Sondernutzungsgebühren für Kundenstopper vor Geschäften, Gerüste, Baubuden oder Plakate - denn auch diese sind bislang kostenfrei. Als Anregung kam aus dem Ausschuss, den Einzelhändlern Vorgaben zu machen, wo Kundenstopper aufgestellt werden dürfen.

Der Finanzausschuss wird am 10. März über die Erhebung einer möglichen Terrassennutzungsgebühr entscheiden. Eine Nutzungsgebühr könnte - je nach Votum des Ausschusses - ab dem 1. Juni erhoben werden. Gebühren sollen nicht erhoben werden für Sondernutzungen, die gemeinnützigen, mildtätigen, religiösen oder politischen Zwecken dienen.

(apd)
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