Schwalmtal TÜV: Gummiblenden für Unglücks-Kartbahn

Schwalmtal · Die Kartbahn Anlage "Lucky Kart"am Raderberg bleibt nach dem tödlichen Unfall weiter geschlossen. Das Schwalmtaler Ordnungsamt wird die stillgelegte Strecke erst wieder freigeben, wenn Sicherheitsvorschläge des Technischen Überwachungsvereins Rheinland (TÜV) umgesetzt sind.

Tödlicher Unfall auf der Kartbahn
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Tödlicher Unfall auf der Kartbahn

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Bis dahin will der Betreiber der Bahn auch den Sicherheitsstandard der Karts verbessern. Sie sollen einen Überrollbügel und einen Rundumschutz erhalten.

Ein TÜV-Sachverständiger untersuchte gestern Morgen im Auftrag des Kreises Viersen die baulichen Anlagen der Bahn. Das vorläufige Ergebnis erläuterte der Experte anschließend Vertretern des Kreises, der Gemeinde Schwalmtal, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Betreiber der Bahn, Heinz K., in einem Gespräch.

Danach sollte die Sicht auf der Strecke am Raderberg verbessert werden. Dafür müsste ein Hügel abgetragen werden. Wie Kreis-Pressesprecher Kaspar Müller-Bringmann mitteilte, schlug der Sachverständig außerdem vor, die gestapelten Reifen zu verbinden und die Reifenwände mit einer Gummiblende zu versehen. Zu einem ähnlichen Ergebnis war auch der Gutachter der Staatsanwaltschaft gelangt.

Er hatte festgestellt, dass der aufgestellte Reifenstapel, in den der tödlich verunglückte zehnjährige Junge aus Kaarst gerast war, nicht mehr den neusten Bestimmungen entsprach. Der Unfall hätte seiner Aussage nach verhindert werden können, wären die Reifen verbunden gewesen. Die am Raderberg sichergestellten Karts wiesen keine Mängel auf. Die Fahrzeuge müssen aber bis Ende 2009 einer neuen EU-Richtlinie zufolge mit Überrollbügel und Rundumschutz ausgestattet werden.

Darauf wies der Vertreter der Bezirksregierung gestern hin. Der Betreiber der "Lucky-Kart" will die Auflagen schon jetzt erfüllen und die Fahrzeuge austauschen beziehungsweise umrüsten. Er sagte auch zu, die Vorschläge des TÜV-Sachverständigen umgehend umzusetzen. Kreis-Pressesprecher Müller-Bringmann: "Solange will er den Betrieb auf der Bahn ruhen lassen."

Heinz K. bleibt auch nichts anderes übrig: Die Ordnungsverfügung der Gemeinde Schwalmtal gilt nach wie vor. "Und wir werden sie erst aufheben, wenn die TÜV-Vorgaben umgesetzt und bestätigt sind", unterstrich Ordnungsamtsleiter Gerd van Grimbergen gegenüber der RP.

(RP)
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