Kreis Viersen Über 5500 Kinder im Kreis leben von Hartz IV
Kreis Viersen · "Die Armut von Kindern wird in Deutschland oft beklagt, aber wenn es darum geht, sie zu bekämpfen, dann passiert wenig. Das passt nicht zusammen", so Thomas Högel, DGB Kreisverbandsvorsitzender im Kreis Viersen.
Im Kreis Viersen leben immer noch 5518 Kinder in Hartz-IV-Verhältnissen. Dies sind 14,3 Prozent aller im Kreis lebenden Kinder unter 15 Jahren. Damit ist die Hartz-IV-Armut unter Kindern doppelt so stark verbreitet wie bei Menschen im Erwerbsalter. Dort liegt die Quote "nur" bei 7,2 Prozent. Nach zehn Jahren Hartz IV ist die Armut von Kindern im Kreis Viersen dauerhaft auf einem hohen Niveau. Die Zahl der Kinder im Hilfebezug ist von knapp 6000 in 2006 zunächst angestiegen, dann in den vergangenen Jahren leicht gesunken, und seit 2013 wieder stark ansteigend.
Besonders kritisch ist, dass gerade Kinder meist lange auf Hartz-IV-Niveau leben müssen. Die Armutsforschung zeigt, dass gerade längere Phasen in Armut bei Kindern deren berufliche und persönliche Chancen im gesamten Leben nachhaltig schädigen. Im Kreis sind 43,7 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher vier Jahre oder länger im Hilfebezug. Bei den 7- bis 14-Jährigen sind es sogar 53,9 Prozent.
Deshalb fordert der DGB ein Aktionsprogramm gegen Kinder- und Familienarmut. "Der Bund sollte die Hälfte seiner Mehreinnahmen infolge der Einführung des Mindestlohns für diesen Zweck aufwenden. Mit regionalen Netzwerken, auch im Kreis, sollte es unter Einschluss der Kommune, der Sozialpartner, Wohlfahrtspflege und Vereinen, umgesetzt werden. Ziel ist, dass kein Kind in einer Familie aufwächst, in der beide Eltern dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder an einer Fördermaßnahme teilnehmen. Bei Alleinerziehenden sollte zumindest eine sozialversicherte Teilzeitarbeit das Ziel sein. Hartz IV darf nicht zum 'Lebensstil' oder gar vererbt werden, sondern sollte endlich zu dem werden, was ursprünglich politisch intendiert war: Hilfestellungen aus einer Hand zur Überwindung einer vorübergehenden Notlage", so Högel.