Schwalmtal Verbrennen von Gartenabfall kann zu Geldbuße führen

Schwalmtal · Viel Laub und Geäst kommt in den Gärten derzeit zusammen - sei es, dass Gartenbesitzer die herabgefallenen Blätter zusammenkehren, sei es, dass sie Gehölze vor dem Winter noch zurückschneiden. Doch wohin mit den Gartenabfällen? Verbrennen darf man sie nicht, darauf macht die Gemeindeverwaltung in Schwalmtal aufmerksam. Früher wurde es geduldet, Baumschnitt, Laub oder Pflanzenreste zu verbrennen, doch das gilt heute nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als unzulässige Abfallbeseitigung. Zudem verbiete das Landesimmissionsschutzgesetz Verbrennungsvorgänge im Freien grundsätzlich. Der Luftreinhalteplan begrenze zusätzlich die Absonderung schädlicher Stoffe in die Atmosphäre. Ausnahmegenehmigungen würden auf dem Gebiet der Gemeinde Schwalmtal nicht erteilt. Das Verbrennen von Abfällen könne mit Geldbußen geahndet werden. Müsse die Feuerwehr ausrücken, würden die Kosten für den Einsatz dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Zur Entsorgung der Gartenabfälle dient die braune Tonne. In Schwalmtal nimmt die EGN die Grünabfälle auch bei der Bündelabfuhr mit, die Termine stehen im Abfallkalender. Größere Mengen können (kostenpflichtig) entsorgt werden am Entsorgungsstandort Viersen, Hindenburgstraße, und bei der RVA, Hühnerkamp 5 in Waldniel.

(biro)
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