Viersen Vertrag schützt St. Irmgardis bis 2023

Viersen · Für die Kooperationsverhandlungen der Viersener Krankenhäuser spielt der Erbbaurechtsvertrag von St. Irmgardis eine große Rolle. Unsere Zeitung hat wichtige Passagen aus dem Vertrag beleuchtet, der uns im Originaltext vorliegt.

Details aus dem Erbbaurechtsvertrag von St. Irmgardis
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Foto: BUSCH

Wenn von der gesellschaftsrechtlichen Neuordnung der beiden Viersener Krankenhäuser - AKH und St. Irmgardis Süchteln - die Rede ist, dann fällt immer auch das Stichwort Erbbaurechtsvertrag.

 St. Irmgardis wartet auf die Baugenehmigung, dann soll am Süchtelner Krankenhaus bald gebaut werden.

St. Irmgardis wartet auf die Baugenehmigung, dann soll am Süchtelner Krankenhaus bald gebaut werden.

Foto: Busch, Franz-Heinrich

Mit diesem Vertrag hatte die katholische Kirchengemeinde St. Clemens das Süchtelner Krankenhaus zum 1. Januar 2009 an den katholischen Mehrheitseigner St.-Franziskus-Stiftung (51 Prozent) und die AKH GmbH (49 Prozent) abgetreten. Der Vertrag regelt wichtige Punkte zur Zukunftssicherung des Süchtelner Krankenhauses. In ihm sind nicht nur medizinische Arbeitsfelder, sondern auch Kündigungsschutz der Mitarbeiter und Investitionen mit konkreten Zeitfenstern verankert. Diese Eckpfeiler der Zukunftssicherung für das St.-Irmgardis-Krankenhaus müssen in die Verhandlungen über die gesellschaftsrechtliche Neuordnung einfließen.

Der Originaltext des Erbbaurechtsvertrags liegt unserer Zeitung vor. Wir beleuchten wichtige Passagen, die bei den anstehenden Verhandlungen eine Rolle spielen.

Garantiezeitraum Das Weiterbestehen von St. Irmgardis ist im Erbbaurechtsvertrag bis Ende 2023 festgeschrieben. Während dieses Zeitraums soll das Krankenhaus mit seinen Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie inklusive Handchirurgie und Krankenpflegeschule weitergeführt werden. Damit aber könnten Erbbaurechtsvertrag und Kooperation in einen Konflikt geraten. Ziel der Kooperation ist es nämlich aus ökonomischen Gründen, "medizinische Doppelangebote" abzuschaffen.

Auf Nachfrage unserer Zeitung teilte St. Irmgardis mit, dass sich in den vergangenen Jahren eine Zusammenarbeit in der Radiologie und zwischen den Pflegeschulen entwickelt habe. Die Zusammenarbeit in weiteren Leistungsbereichen befinde sich in der Umsetzung.

Zankapfel der Krankenhäuser im vergangenen Jahr war die Geriatrie, für die beide Häuser Anträge bei der Bezirksregierung stellten. St. Irmgardis pochte seinerzeit darauf, dass ihr im medizinischen Konzept - einer Anlage des Erbbaurechtsvertrags - die Einrichtung einer Altersmedizin zugesichert worden sei. Bereits während des Konflikts hatte St. Irmgardis ein geriatrisches Department mit 20 Betten eingerichtet. Nach der Einigung der Krankenhäuser auf eine gesellschaftsrechtliche Neuordnung zog das AKH vereinbarungsgemäß seinen Antrag auf Geriatrie zurück. Im Dezember erhielt St. Irmgardis den Zuschlag für eine geriatrische Abteilung mit 60 Betten.

Bau-Investitionen Im Erbbaurechtsvertrag ist festgelegt, dass bis Ende 2015 eine Summe von 4,5 Millionen in bauliche Maßnahmen zu investieren sind. Die Kooperationsvereinbarung nennt eine Gesamtinvestitionssumme von 8,2 Millionen Euro. Dabei ist die Rede von der Sanierung der Notaufnahme und einem Bettenhaus. Das Bettenhaus soll zwei- oder dreigeschossig werden. Schwierig für die Bauplanung: Einige Geriatrie-Mitbewerber haben im Januar gegen den Zuschlag des Gesundheitsministeriums für Süchteln geklagt. Bis die Widersprüche und Klagen bearbeitet sind, werden mindestens mehrere Monate ins Land gehen. Darauf kann St. Irmgardis mit seiner Planung aber nicht warten. Sollte Süchteln aber infolge der Klagen 30 Betten an Tönisvorst im Kreis Viersen abgeben müssen, wäre das Bettenhaus dann möglicherweise zu groß gebaut.

Auf Nachfrage unserer Zeitung sagte St. Irmgardis, dass die Baugenehmigung in Kürze erwartet werde. Ferner haben die Widersprüche und Klagen laut St. Irmgardis keine aufschiebende Wirkung. Süchteln plane mit den vom Ministerium avisierten 60 Betten.

Mitarbeiterschutz Die Mitarbeiter von St. Irmgardis sind bis Ende 2023 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Für die Mitarbeiter des katholischen Krankenhauses ist das eine gute Planungsgrundlage; für die Mitarbeiter des AKH dagegen ist es Anlass zur Sorge: Sollten nämlich in medizinischen Arbeitsfeldern Synergien entstehen, könnte das bedeuten, dass Arbeitsplätze im AKH wegfallen.

Als problematisch sehen es Experten an, dass die Mitarbeiter der Krankenhäuser nach unterschiedlichen Tarifgefügen bezahlt werden. Für das katholische Krankenhaus gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbands sowie eine kirchliche Zusatzversorgung. Dagegen gibt es bei der AKH-Belegschaft die Erwartung, dass ihre Rechte in der Kooperationsverhandlung gewahrt werden, nachdem das AKH praktisch mit dem Rückzug ihres Geriatrie-Antrags in Vorleistung getreten sei und den Weg für die Geriatrie in Süchteln frei gemacht habe.

(RP)
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