Viersen Viersener können im Rat Fragen stellen

Viersen · Vor jeder Stadtratssitzung können Einwohner künftig Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) befragen. Erstmals ist dies in der Sitzung am Dienstag, 6. September, möglich. Die Testphase soll zunächst ein Jahr dauern. Das müssen die Viersener dazu wissen

Was in Neuss, Krefeld oder in der Kreis-Viersen-Kommune Schwalmtal bereits seit langem möglich ist, wird nun auch in der Stadt Viersen umgesetzt: eine offene Einwohner-Fragestunde vor jeder Ratssitzung. Die Viersener Bündnisgrünen hatten dies im Mai beantragt; die Verwaltung hat nach der Ratsentscheidung die vorliegende Geschäftsordnung für Rat und Ausschüsse geändert.

Ist die Fragestunde wirklich 60 Minuten lang?

Nein, die Mitglieder des Stadtrats haben die Dauer auf 30 Minuten festgelegt. Liegen keine Fragen vor, fällt die Fragestunde aus.

Wer kann Fragen stellen?

Alle Einwohner aus Viersen.

Wann ist das möglich? Vor jeder Sitzung des Stadtrats wird der Punkt "Einwohnerfragestunde" auf die Tagesordnung gesetzt. Die Sitzungen finden im Forum des Kreishauses am Rathausmarkt in Viersen statt; sie beginnen in der Regel um 18 Uhr. Die erste Möglichkeit besteht in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am Dienstag, 6. September.

Müssen die Fragen schriftlich eingereicht werden?

Nein. Für Fragen gibt es drei Kommunikationswege: Zum einen können Einwohner diese mündlich in der Sitzung stellen. Zum anderen können sie schriftlich an die Verwaltung (Anschrift: Stadtverwaltung Postfach 10 11 52, 41711 Viersen) gerichtet werden. Auch eine Einsendung per E-Mail ist möglich (stadt@viersen.de). Bei Brief oder E-Mail ist eine Frist zu beachten: Die Fragen müssen sieben Arbeitstage vor der Sitzung in der Verwaltung vorliegen. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage zunächst nur die Möglichkeit vorgeschlagen, dass die Bürger ihre Fragen schriftlich einreichen. Doch die Politiker hatten darauf bestanden, auch mündliche Bürgerfragen vor den Sitzungen zuzulassen.

Wie viele Fragen kann jeder stellen?

Jeder darf höchstens eine Zusatzfrage stellen. Der Stadtrat hat zudem in der Geschäftsordnung festgelegt, dass "Fragen zu laufenden Verfahren nicht zulässig sind".

Wer gibt die Antworten?

Die Fragen werden an Bürgermeisterin Sabine Anemüller gestellt; sie gibt die Antworten. Ratsmitglieder können keine Fragen beantworten; eine Aussprache ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.

Was passiert, wenn die Bürgermeisterin nicht antworten kann?

Dann erhalten die Fragensteller eine schriftliche Antwort. Wie lange sich die Verwaltung damit Zeit lassen kann, ist in der Geschäftsordnung nicht festgelegt.

Wie kam es zu der Testphase? Im Mai hatten die Viersener Bündnisgrünen einen Antrag für eine Bürgerfragestunde gestellt; vor ihr hatte dies bereits die Fraktion "Die Linke" getan. Deren Antrag war im Dezember mit einer Stimme Mehrheit im Rat abgelehnt worden. Neben dem jetzigen Antragsteller hatten sich SPD, CDU, FürVIE, Linke und auch die Bürgermeisterin dafür ausgesprochen. Die FDP lehnte die Fragestunde mit drei Stimmen ab. Ihr Argument: Bürger hätten bereits genug Beteiligungsmöglichkeiten. Sie hatte auf die Anfragen und Beschwerden nach Geschäftsordnung verwiesen.

(busch)
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