Viersen Viersener Krankenhaus-Lösung mit Fragezeichen

Viersen · Mit dem Vereinbarungsentwurf des Rats für das Allgemeine Krankenhaus Viersen (AKH) und das St. Irmgardis in Süchteln ist eine Lösung der verfahrenen Situation in Sicht. Doch die Vereinbarung hat noch einige Haken und Ösen.

Wenn es nach Bürgermeister Günter Thönnessen geht, soll das Tauziehen der zwei Viersener Kliniken um die Geriatrie noch vor der Kommunalwahl beendet sein. Um die Bezirksregierung Düsseldorf positiv auf einen Viersener Geriatrie-Antrag einzustimmen, wäre das äußerst sinnvoll, denn dort liegen derzeit noch drei Anträge auf Altersmedizin vor: einer vom AKH, einer aus Süchteln und einer von den Alexianern aus Tönisvorst.

Erste Hürde des am Dienstagabend kurz nach 22 Uhr beschlossene Vereinbarungsentwurfs: die Zustimmung der St.-Franziskus-Stiftung in Münster. Sie hält zurzeit die Mehrheit der Anteile am St.-Irmgardis-Krankenhaus (51 Prozent) sowie 25 Prozent an der AKH GmbH. Der Entwurf war vor der Ratssitzung mit den Münsteranern abgestimmt. Allerdings wurden in der Ratssitzung drei nicht-unwesentliche Passagen gestrichen (die Vereinbarung liegt der RP vor).

Erstens: In der beschlossenen Vereinbarung hat die St.-Franziskus-Stiftung kein Recht darauf, ihre Gesellschaftsanteile am AKH an die anderen Gesellschafter — sprich die Stadt — übertragen. Im umgekehrten Sinne ist die Stadt auch nicht verpflichtet die Anteile von St. Franziskus zu übernehmen. Dieser Passus wurde gestrichen.

Zweitens, das AKH hat auch in der neuen Zusammenarbeit die Möglichkeit, geriatrische Leistungen zu erbringen und abzurechnen. Ein Verzicht des AKH wurde ebenfalls gestrichen.

Drittens: Falls das St. Irmgardis keine Geriatrie bekommt, darf es nicht automatisch seine bereits etablierten geriatrischen Leistungen weiterführen.

Erst wenn die St.-Franziskus-Stiftung diesem Entwurf mit seinen Änderungen zustimmt, geht der Ratsbeschluss weiter in die entscheidenden Gremien der beiden Krankenhäuser. Damit aber ist die Kooperationsvereinbarung allerdings immer noch nicht im ruhigen Fahrwasser. Denn selbst wenn das AKH seinen Geriatrie-Antrag und seine Klage zurücknimmt, behält die Neuordnung der Viersener Krankenhäuser einige Fußangeln.

Fußangel Nummer eins: Das katholische St.-Irmgardis-Krankenhaus würde die hundertprozentige Tochter einer überkonfessionellen AKH-Muttergesellschaft. Das Bistum müsste dem zustimmen. In der Vergangenheit hatte der Bischof aber bereits einmal darauf bestanden, St. Irmgardis in katholischer Trägerschaft bleiben müsse. Dies brachte damals, 2008, die St.-Franziskus-Stiftung ins Spiel.

Fußangel Nummer zwei: Als katholisches Krankenhaus hat das St. Irmgardis wie alle kirchlichen Arbeitgeber arbeitsrechtlich andere Rahmenbedingungen für seine Mitarbeiter als eine städtische Klinik, der so genannte "dritte Weg". Dies umfasst auch Zusatzversorgungskassen und die daraus entstehenden Kosten. Bei einer gesellschaftsrechtlichen Neuordnung könnte dies zu Problemen führen.

Fußangel Nummer drei: Das Klima zwischen den Kliniken ist vergiftet. In dem Zusammenhang dürfte es auch wenig helfen, dass das AKH auf den ersten Blick viel zurückstecken muss (Rücknahme des Geriatrie-Antrags und der Klage) und im Gegenzug relativ wenig konkrete Zusicherungen erhält. Bei einer Neuordnung müssten die Mitarbeiter beider Krankenhäuser konstruktiv zusammenarbeiten. Die Zwistigkeiten der vergangenen Monate haben auf beiden Seiten "verbrannte Erde" hinterlassen. Die bestehenden Gräben müssten zugeschüttet, und die Mitarbeiter müssten im Kopf auf Kooperation umschalten.

(RP)
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