Viersen Viersens Mietspiegel soll erstmals eine Öko-Komponente erhalten

Viersen · Bei neuen Mietverhältnissen soll ab 2017 ein Rabatt von 20 Prozent vereinbart werden können, wenn die Wohnung einen hohen Energiebedarf hat. Ob es so kommt, entscheidet der Sozialausschuss

 Liegt der Energieverbrauch bei mehr als 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, kann ein Abschlag von 20 Prozent vereinbart werden.

Liegt der Energieverbrauch bei mehr als 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, kann ein Abschlag von 20 Prozent vereinbart werden.

Foto: dpa

Am nächsten Dienstag werden Viersens Sozialpolitiker über eine mögliche Premiere entscheiden. Der Entwurf des neuen Mietspiegels sieht erstmals eine ökologische Komponente vor: Danach kann künftig bei Wohnungen mit einem Energiebedarf von mehr als 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr ein Mietabschlag von 20 Prozent vereinbart werden.

"In diese Kategorie werden allerdings nur sehr wenige Wohnungen fallen", sagt Sozialdezernent Paul Schrömbges. "Auf diese Weise können aber erste Erfahrungen mit der ökologischen Komponente gemacht werden, um sie in der Folgezeit zu optimieren." Ziel der Öko-Komponente: Eigentümer mit sanftem Druck dazu zu bewegen, ihre in die Jahre gekommene Immobilie energetisch zu sanieren - und die CO2-Bilanz der Stadt Viersen zu verbessern.

Der Mietspiegel enthält eine Übersicht über die "ortsübliche Vergleichsmiete", die insbesondere bei Neuabschlüssen von Mietverträgen eine Orientierung bieten kann. Vor zwei Jahren war die letzte Neufassung des Mietspiegels in Kraft getreten. Die Fortschreibung des Mietspiegels wurde von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Vereins Viersen und dem Mieterverband Niederrhein erarbeitet.

Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Mietrichtwerte um 5,06 bis 6,15 Prozent vor. "Die Mietrichtwerte werden zwischen 0,20 Euro und 0,40 Euro je Quadratmeter erhöht", sagt Schrömbges - vorausgesetzt, der Sozialausschuss stimmt in seiner Sitzung zu.

Auch auf bestehende Mietverhältnisse kann ein Mietspiegel Auswirkungen haben. So darf ein Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Voraussetzung: Er hat in den zurückliegenden 15 Monaten die Miete nicht erhöht. Erst drei Monate nach Ankündigung der Mieterhöhung darf sie wirksam werden. Im Regelfall schreibt die Stadt Viersen ihren Mietspiegel alle zwei Jahre fort. Für Viersen ist es bereits die 17. Fortschreibung des Mietspiegels. "Der Mietspiegel hat wesentlich dazu beigetragen, Konflikte zwischen Vermietern und Mietern zu vermeiden ... und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern", heißt es im Vorwort.

(mrö)
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